Rechtsprechung
| BFH, 07.11.1991 - IV R 110/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 4 Abs. 5 Nr. 6, 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Einkommensteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. zwischen zwei Betriebsstätten
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 27.10.1993 - I R 99/92
Einkommensteuer; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte bei einem Freiberuflicher (§ 4 …
Seit der Entscheidung des VIII.Senats vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83 (BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744) behandelt die höchstrichterliche Rechtsprechung für die Frage des begrenzten oder unbegrenzten Fahrtkostenabzugs ein häusliches Arbeitszimmer als Teil der Wohnung und nicht als selbständige Arbeits- oder Beschäftigungsstätte mit der Folge, daß auch eine vom häuslichen Arbeitszimmer aus angetretene Fahrt als Fahrt von der Wohnung zur Beschäftigungsstätte beurteilt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. September 1990 X R 44/89, BFHE 162, 77 [BFH 19.09.1990 - X R 44/89], BStBl II 1991, 97; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 5, Rechtsspruch 40;… BFH-Beschluß vom 26. Mai 1992 IV B 96/91, BFH/NV 1992, 661; BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23;… vom 11. Dezember 1987 III R 183/84, BFH/NV 1988, 357). - BFH, 26.05.1992 - IV B 96/91
Qualifizierung von einen Teil der Wohnung bildenden Räumlichkeiten als …
Räumlichkeiten, die - wie üblicherweise ein häusliches Arbeitszimmer - nur einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bilden, also vom Wohnbereich nicht getrennt sind, und somit insgesamt gesehen in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, können ungeachtet ihrer beruflichen / betrieblichen Nutzung nicht als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG qualifiziert werden (vgl. Urteile des BFH vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744; vom 7. Dezember 1988 X R 15/87, BFHE 155, 353, BStBl II 1989, 421; vom 13. Juli 1989 IV R 55/88, BFHE 157, 562, BStBl II 1990, 23, rechte Spalte a.E.; vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208; vom 7. November 1991 IV R 110/88, nicht veröffentlicht, zum heimischen Arbeitsraum eines Rechtsanwalts). - BFH, 08.12.1994 - IV B 34/94
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten vom häuslichen Büro zu einer …
Der er kennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. November 1991 IV R 110/88 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 40) dies ausdrücklich auch für die Fahrten von einem Einfamilienhaus aus entschieden, in dem ein Rechtsanwalt ein Ar beitszimmer hatte, in dem er auch Klienten empfing.
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