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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19919
BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82 (https://dejure.org/1984,19919)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1984 - IV R 112/82 (https://dejure.org/1984,19919)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1984 - IV R 112/82 (https://dejure.org/1984,19919)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.11.1984 - IV R 161/82
    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    Parallelentscheidung: BFH, 8.11.1984, IV R 161/82, NV.
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 52/81

    Zustellungsmangel - Prozeßvollmacht

    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    Das BFH-Urteil vom 29.4.1982 IV R 52/81 steht dem nicht entgegen.4.
  • BFH, 21.01.1976 - I R 234/73

    GmbH - Sitz in der Schweiz - Erstattung der deutschen Kapitalertragsteuer - …

    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    NV: Hinsichtlich der Höhe einer Schätzung kann das FG bei unzureichender Mitwirkung des Klägers von einem nach den Umständen möglichen Sachverhalt auch ohne näheren Nachweis ausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.1.1976 I R 234/73 sowie BFH-Urteil vom 2.2.1982 VII R 65/80 zu den Ausnahmen der grundsätzlichen Bindung des BFH an die hierbei vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen).
  • BFH, 03.11.1976 - II R 43/67

    Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    NV: Kommen die Beteiligten ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nur in ungenügendem Umfang nach, so sind der gerichtlichen Aufklärungspflicht enge Grenzen gesetzt (vgl. BFH-Urteil vom 3.11.1976 II R 43/67).
  • BFH, 22.03.1977 - VII R 110/74

    Inhaftierter Beigeladener - Einwendungen gegen Termin - Nichterscheinen zur …

    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    NV: Ein Zeitraum von nur etwas mehr als 5 Wochen zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung ist auch dann als ausreichende Äußerungszeit anzusehen und begründet keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Kläger während dieser Zeit inhaftiert war (vgl. BFH-Urteil vom 22.3.1977 VII R 110/74; Literatur).2.
  • BFH, 15.11.1983 - VII R 65/80
    Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 112/82
    NV: Hinsichtlich der Höhe einer Schätzung kann das FG bei unzureichender Mitwirkung des Klägers von einem nach den Umständen möglichen Sachverhalt auch ohne näheren Nachweis ausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 21.1.1976 I R 234/73 sowie BFH-Urteil vom 2.2.1982 VII R 65/80 zu den Ausnahmen der grundsätzlichen Bindung des BFH an die hierbei vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83

    Anforderung an Sachverhaltsaufklärung seitens des Finanzgerichts

    Der Senat folgt mit diesen Überlegungen den in den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 3. November 1976 II R 43/67 (BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159, 160) und vom 8. November 1984 IV R 112/82 (nicht veröffentlicht) entwickelten Gedanken, wonach die Amtsermittlungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird.
  • BFH, 08.11.1984 - IV R 161/82
    Parallelentscheidung: BFH, 8.11.1984, IV R 112/82, NV.
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