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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,950
BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79 (https://dejure.org/1982,950)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1982 - IV R 116/79 (https://dejure.org/1982,950)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1982 - IV R 116/79 (https://dejure.org/1982,950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Erbfall

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 429
  • NJW 1986, 609
  • BB 1985, 445
  • BStBl II 1985, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78

    Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …

    Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79
    Der Senat geht mit der Vorentscheidung und den Parteien des Rechtsstreits davon aus, daß die Klägerin, die unstreitig nicht die berufsrechtlichen Voraussetzungen zur Führung einer Steuerbevollmächtigtenpraxis erfüllt, die Praxis ihres verstorbenen Ehemanns nach dessen Tod nicht fortgeführt hat, insbesondere auch nicht während einer Übergangszeit bis zur Praxisveräußerung, und daß demgemäß der Gewinn aus der Veräußerung der Praxis zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört, nicht etwa, wie im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78 (BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

    Dabei kann der Senat zugunsten der Klägerin unterstellen, daß der Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG sowohl eine Berufsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen als auch eine solche aus Rechtsgründen erfaßt (offengeblieben in BFHE 133, 396, 401, BStBl II 1981, 665).

  • BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79

    Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4 …

    Auszug aus BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79
    Dauernde Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein "Invaliditätsgrund" eingetreten ist, "der den Unternehmer zu einer Einstellung oder grundlegenden Umstellung seines bisherigen Arbeitseinsatzes zwingt" (BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch …

    Dementsprechend hat der BFH (Senatsurteil vom 29. April 1982 IV R 116/79, BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204, …und Urteil des X. Senats in dem vom FA angeführten Urteil vom 3. Juli 1991 X R 26/90, BFH/NV 1991, 813) erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft, ob im Fall der Veräußerung einer Praxis durch die alleinerbende Witwe des Praxisinhabers die Voraussetzungen für den erhöhten Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) in der Person der Witwe vorgelegen haben und dies jeweils verneint.
  • BFH, 03.07.1991 - X R 26/90

    Anforderungen an Versteuerung eines Veräußerungsgewinns eines geerbten Betriebes

    Vorliegend sei zu berücksichtigen, daß - anders als im Falle des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 1982 IV R 116/79 (BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204) - der Betrieb nach dem Erbfall nicht fortgeführt worden sei.

    Für einen dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt hat es der BFH mit Urteil in BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204 dahingestellt sein lassen, ob der Veräußerungsgewinn in der Person der Klägerin als Erbin entstanden ist, weil erst diese den Betrieb veräußert hat, oder ob der Veräußerungsgewinn noch dem Erblasser zuzurechnen ist: Wird eine freiberufliche Praxis wegen Todes des Praxisinhabers veräußert, so ist dies jedenfalls keine Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" im Sinne der genannten Vorschrift.

  • BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91

    Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )

    Der BFH hat dies im Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78, BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665, 668, offen gelassen und im Anschluß daran im Urteil vom 29. April 1982 IV R 116/79, BFHE 142, 429, BStBl II 1985, 204 zugunsten des Steuerpflichtigen lediglich unterstellt.
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