Rechtsprechung
| BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Revisionsbegründung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83
Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch
Auszug aus BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85
Die wörtliche Wiederholung von Teilen der Klagebegründung oder die bloße Bezugnahme auf vor Erlaß des angefochtenen Urteils eingereichte Schriftsätze reicht deshalb grundsätzlich nicht aus (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814). - BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83
Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf …
Auszug aus BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85
Das Erfordernis, die Revision zu begründen, dient - außer der Entlastung des Revisionsgerichts - dazu, den Revisionskläger zu zwingen, sein Vorbringen und seine Rechtsansicht im Hinblick auf die abweichenden Auffassungen des FA und des FG zu überprüfen und dem Revisionsgericht das Ergebnis dieser Prüfung in einer Form zu unterbreiten, daß sich hieraus ergibt, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des finanzgerichtlichen Urteils als änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
- BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
Die wörtliche Wiederholung von Teilen der Klagebegründung oder die bloße Bezugnahme auf vor Erlass der angefochtenen Entscheidung eingereichte Schriftsätze reicht hierfür grundsätzlich nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639, m.w.N.). - BFH, 07.11.2000 - II R 83/99
Revisionsbegründung
Die Revisionsbegründung muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814, und vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639).
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