Rechtsprechung
| BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unternehmer - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Hofeigentümer - Ehegatten - Bewirtschaftung - Pachtvertrag - Überlassungsvertrag - Nutzungsrecht - Vermögensnutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 116, 359
- DB 1976, 608
- BStBl II 1975, 770
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S
Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und …
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Es steht aber auch fest, daß die Ehefrau des Klägers weder bei Beginn noch während noch nach der Verpachtung des Hofes eine Betriebsaufgabe erklärt und die im Hofe steckenden stillen Reserven durch Übernahme in das Privatvermögen aufgelöst und versteuert hat (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 1964 IV 114/61 S, BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303). - BFH, 05.08.1971 - IV 243/65
Nichterbe - Vermächtnis - Stehendes Holz - Holz am Stamm - Einschlag - Erben des …
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Diese Eigenschaft des Hofes als ihr Betriebsvermögen bleibt solange erhalten, bis sie ihn anläßlich einer Verpachtung, einer Stillegung oder aus einem anderen Grunde unter Auflösung der stillen Reserven in ihr Privatvermögen überführt hat (vgl. BFH-Entscheidung vom 5. August 1971 IV 243/65, BFHE 103, 345, BStBl II 1972, 114). - BVerwG, 12.09.1973 - IV B 10.73
Anwendung von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG auf Verordnungsermächtigungen in …
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Die vom FG beschlossene Beiladung der Ehefrau des Klägers wurde auf die Beschwerde des Klägers und seiner Ehefrau durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Juli 1973 IV B 10/73 aufgehoben.
- BFH, 27.02.1962 - I 140/61 U
Mitunternehmerschaft von zwei Ehegatten, die einen landwirtschaftlichen Betrieb …
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Allerdings hat die Rechtsprechung des BFH für die Annahme einer Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft grundsätzlich die Verteilung des Grundvermögens auf beide Ehegatten gefordert (vgl. die BFH-Urteile vom 27. Februar 1962 I 140/61 U, BFHE 74, 574, BStBl III 1962, 214, und vom 29. Januar 1963 I 140/62, HFR 1963, 166). - BFH, 11.03.1965 - IV 60/61 U
Überlassung eines Hofes zur Bewirtschaftung ohne Aufgabe des Eigentums an den …
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Solche beachtlichen Rechtsbeziehungen können ein Pachtvertrag oder ein sonstiger Überlassungsvertrag sein (vgl. Urteil des BFH vom 11. März 1965 IV 60/61 U, BFHE 82, 108, BStBl III 1965, 286). - BFH, 31.01.1961 - I 223/60 U
Grunstücksüberlassung von einem Ehegatten als Betriebsausgabe
Auszug aus BFH, 17.07.1975 - IV R 119/74
Liegen aber keine Anhaltspunkte für die Annahme irgendwelcher betrieblicher Vereinbarungen oder Beteiligungsverhältnisse zwischen den Ehegatten hinsichtlich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vor, so ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die rein faktische Bewirtschaftung des Hofes der Ehefrau durch den Ehemann auf familiärer Grundlage im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft beruht (vgl. die BFH-Entscheidung vom 31. Januar 1961 I 223/60 U, BFHE 72, 571, BStBl III 1961, 209).
- BFH, 10.05.2007 - IV R 2/05
(Mit-)Unternehmereigenschaft des Betriebsinhabers bei stiller Beteiligung an …
Das gilt auch dann, wenn nach außen hin ein anderer als Inhaber des Betriebs in Erscheinung tritt (Senatsurteil vom 17. Juli 1975 IV R 119/74, BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770). - BFH, 05.02.1976 - IV R 31/74
Gewährung altenteilsähnlicher Leistungen - Zurechnung der Einkünfte aus dem …
In der Regel ist das der Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, falls er nicht aufgrund anzuerkennender Rechtsbeziehungen, wie z. B. aufgrund eines Pachtvertrages, die Nutzungen aus diesem Vermögen einem anderen überlassen muß (vgl. hierzu Beschluß des BFH vom 17. Juli 1975 IV R 119/74, BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770).Daß die Übereignung des gesamten lebenden und toten Inventars keine Übertragung eines Teilbetriebes darstellt, hat der Senat erst im Urteil IV R 119/74 hervorgehoben.
- FG Düsseldorf, 07.08.1986 - XIV/IX 520/83
Landwirtschaftlicher Betrieb auf Ehegattengrundstück; Zurechnung der Einkünfte …
Der Beklagte beruft sich für seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf die BFH-Urteile vom 17.07.1975 (IV R 119/74, BStBl. II 1983, 73) und vom 07.10.1982 (IV R 186/79, BStBl. II 1983, 73).
- BFH, 07.10.1982 - IV R 186/79
Landwirtschaftlicher Betrieb - Annerkennung der Mitunternehmerschaft - …
Das Vorliegen eines Überlassungsvertrages zwischen den Eheleuten kann in einem solchen Fall auch nicht unterstellt werden, wenn keine eindeutigen und ernsthaften Vereinbarungen darüber bestehen, daß die Ehefrau als Eigentümerin des Hofes selbst auf die Nutzungen verzichten und sie in voller Höhe dem Ehemann überlassen wollte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Juli 1975 IV R 119/74, BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770). - BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72
Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb - …
Soweit der RFH in den vom FG zitierten Entscheidungen eine andere Auffassung vertreten hat, ist der erkennende Senat hiervon bereits im Urteil vom 17. Juli 1975 IV R 119/74 (BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770) abgewichen. - BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72
Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt - …
Dies kann u. a. durch die Verpachtung des gesamten Betriebs oder z. B. auch -- was für den Streitfall nicht in Betracht kommt -- durch die Einräumung eines Nießbrauchrechts am betrieblichen Vermögen geschehen (vgl. Urteil des Senats vom 17. Juli 1975 IV R 119/74, BStBl II 1975, 770). - FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 K 1442/07
Fortführung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmer einer …
Besteht kein Vertragsverhältnis, nach dem ein anderer als der Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Hofes berechtigt ist, die Nutzungen dieses Vermögens zu ziehen, so sind dem Eigentümer die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch dann zuzurechnen, wenn er den Betrieb nicht selbst führt, sondern durch einen anderen führen lässt (vgl. BFH, Urteile vom 17. Juli 1975, IV R 119/74, BStBl II 1975, 770; vom 7. Oktober 1982, IV R 186/79, BStBl II 1983, 73). - BFH, 05.07.1978 - I R 97/75
Kindesvermögen - Gewerbebetrieb - Gewerbliche Einkünfte - Vermögensverwaltung - …
Dazu hat der IV. Senat des BFH in dem Urteil vom 17. Juli 1975 IV R 119/74 (BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770) ausgeführt, daß der Ehemann zwar nicht schon dadurch Unternehmer wird, daß er den seiner Ehefrau gehörenden Hof bewirtschaftet, wohl aber dann, wenn die Ehefrau ihm durch einen Pachtvertrag oder einen sonstigen, auch unentgeltlichen Überlassungsvertrag das Recht einräumt, die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaft dienenden Vermögens selbst zu ziehen. - BFH, 30.06.1983 - IV R 206/80
Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft zwischen Ehegatten (Hof als …
Mit der auf die Nichtzulassungsbeschwerde des FA vom Senat zugelassenen Revision macht das FA geltend, die Vorentscheidung stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), so vor allem zum Urteil vom 17. Juli 1975 IV R 119/74 (BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770); danach seien die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne das Vorliegen eindeutiger vertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich dem oder den bürgerlich-rechtlichen Eigentümern zuzurechnen. - BFH, 22.10.1981 - IV R 132/79
Anpassung der Vorauszahlung - Landwirtsehegatte - Unentgeltlichen Übertragung des …
In einem weiteren Urteil vom 17. Juli 1975 IV R 119/74 (BFHE 116, 359, BStBl II 1975, 770) habe der BFH diesen Grundsatz im Ergebnis dahin erweitert, daß im Verhältnis von Vermögenseinsatz und Arbeitseinsatz dem Vermögenseinsatz in der Landwirtschaft die bedeutsamere Rolle zukomme mit der Maßgabe, daß der allein besitzende Ehegatte als der Unternehmer des Betriebes anzusehen sei, selbst wenn der andere Ehegatte faktisch den Hof bewirtschafte. - BFH, 30.06.1983 - IV R 221/80
Betriebsaufgabe - Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs - …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.07.1998 - 3 K 2385/96
Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen; Unternehmer einer Land- und …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".