Rechtsprechung
| BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wesentlicher Verfahrensmangel im Falle der Niederschreibung von lediglich inhaltslosen oder unverständlichen Wendungen in der Urteilsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.06.1996 - IV R 45/95
Anforderungen an eine Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97
Ein wesentlicher Verfahrensmangel i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO liegt nicht nur dann vor, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet, sondern auch dann, wenn es bei seiner Begründung lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niederschreibt, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunkts nicht ermöglichen (Senatsbeschluß vom 12. Juni 1996 IV R 45/95, BFH/NV 1996, 918, m. w. N.).Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, …und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609).
- BFH, 20.11.1990 - IV R 80/90
Wesentlicher Verfahrensmangel und zulassungsfreie Revision
Auszug aus BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97
Dagegen ist die Rüge nicht schlüssig, wenn der angebliche Begründungsmangel nur ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm berührt (…Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1996, 918, und vom 20. November 1990 IV R 80/90, BFH/NV 1991, 609). - BFH, 11.07.1989 - VII R 66/88
Geltendmachung wesentlicher Verfahrensmängel mit der Revision
Auszug aus BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97
Abgesehen davon, daß das Fehlen von Gründen nicht schlüssig gerügt ist, wenn mit der Revision lediglich vorgetragen wird, die Vorentscheidung sei in sich widersprüchlich (BFH-Beschluß vom 11. Juli 1989 VII R 66/88, BFH/NV 1990, 176), verkennt der Kläger, daß das FG nicht den Zufluß, sondern das Entstehen der vom FA für das Jahr angesetzten Ansprüche als nicht bestritten darstellt. - BFH, 13.11.1997 - IV R 13/97
Auszug aus BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97
Anmerkung: Die Beschlüsse vom 13. November 1997 IV R 13/97 und IV R 14/97 betreffen Parallelverfahren und sind nahezu wortgleich. - BFH, 13.11.1997 - IV R 14/97
Auszug aus BFH, 13.11.1997 - IV R 12/97
Anmerkung: Die Beschlüsse vom 13. November 1997 IV R 13/97 und IV R 14/97 betreffen Parallelverfahren und sind nahezu wortgleich.
- BFH, 24.06.2008 - X B 138/07
Fehlen der Entscheidungsgründe - ungenügende Auswertung des Gesamtergebnisses des …
Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier zum Hinterziehungsvorsatz-- einer Rechtsnorm geltend gemacht wird (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. November 1997 IV R 12/97, BFH/NV 1998, 606;… vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193). - BFH, 24.06.2008 - X B 143/07
Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis …
Davon kann nicht gesprochen werden, wenn lediglich das Fehlen von Begründungserwägungen zu einzelnen Tatbestandsmerkmalen --hier zum Schuldvorwurf der Leichtfertigkeit der Steuerverkürzung-- einer Rechtsnorm geltend gemacht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. November 1997 IV R 12/97, BFH/NV 1998, 606;… vom 1. April 2003 X B 105/02, BFH/NV 2003, 1193).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".