Rechtsprechung
| BFH, 05.05.1983 - IV R 120/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 30.04.1985 - VIII R 331/82
Notwendige Hinzuziehung bezüglich einer Einspruchsentscheidung
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. August 1982 IV R 185/80 (BFHE 136, 445, BStBl II 1983, 21; bestätigt durch die nicht veröffentlichten Urteile vom 16. März 1984 III R 107/83, und vom 5. Mai 1983 IV R 120/82), dessen Grundsätzen der erkennende Senat sich anschließt (s. Urteil vom 23. April 1985 VIII R 282/81, BFHE 144, 326, BStBl II 1985, 711), darf das FG sich auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränken, wenn dies von einem Prozeßbevollmächtigten beantragt ist und für diesen Antrag ein besonderes rechtliches Interesse besteht oder wenn die Voraussetzungen des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO erfüllt sind.
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