Rechtsprechung
| BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen Landesgerichts
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 228
- DVBl 1968, 423
- DB 1968, 692
- BStBl II 1968, 282
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 54/58
Gehaltsanspruch eines Landessozialgerichtsrats
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Dafür, ob die Vorsitzenden der Spruchkörper tatsächlich als Senatspräsidenten im Sinne der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 FGO und die übrigen Mitglieder der Senate als Richter an einem oberen Landesgericht anzusehen sind, ist weniger ihre Amtsbezeichnung als ihre rangmäßige Einstufung maßgebend (vgl. zum Zusammenhang zwischen Amtsbezeichnung und besoldungsmäßiger Einstufung BGHZ 30, 232 [235]).Da das GG die in Art. 96 Abs. 1 GG genannten fünf Gerichtszweige als gleichwertig, gleichrangig und gleichbedeutsam anerkennt (vgl. auch BVerfGE 12, 326 [333] und BGHZ 30, 232 [235]), war das Land Schleswig-Holstein nach der Wertentscheidung der gesetzgebenden Organe des Bundes verpflichtet, die Senatspräsidenten und Richter am FG so zu behandeln, wie die an den anderen oberen Landesgerichten mit Senatsverfassung.
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Daß die Rangeinstufung der Senatspräsidenten und Richter beim FG weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 2, des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 7 Abs. 1 Satz 1 FGO zu vereinbaren ist, zeigt auch die Entstehungsgeschichte der FGO, die zur Bestätigung des durch Auslegung des Gesetzes gewonnenen Ergebnisses herangezogen werden darf (vgl. auch BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244] und 11, 126 [130]). - BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59
Nachkonstitutioneller Bestätigungswille
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Daß die Rangeinstufung der Senatspräsidenten und Richter beim FG weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 2, des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 7 Abs. 1 Satz 1 FGO zu vereinbaren ist, zeigt auch die Entstehungsgeschichte der FGO, die zur Bestätigung des durch Auslegung des Gesetzes gewonnenen Ergebnisses herangezogen werden darf (vgl. auch BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244] und 11, 126 [130]).
- BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Daß die Rangeinstufung der Senatspräsidenten und Richter beim FG weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 2, des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 7 Abs. 1 Satz 1 FGO zu vereinbaren ist, zeigt auch die Entstehungsgeschichte der FGO, die zur Bestätigung des durch Auslegung des Gesetzes gewonnenen Ergebnisses herangezogen werden darf (vgl. auch BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244] und 11, 126 [130]). - BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60
Richterbesoldung NRW
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Da das GG die in Art. 96 Abs. 1 GG genannten fünf Gerichtszweige als gleichwertig, gleichrangig und gleichbedeutsam anerkennt (vgl. auch BVerfGE 12, 326 [333] und BGHZ 30, 232 [235]), war das Land Schleswig-Holstein nach der Wertentscheidung der gesetzgebenden Organe des Bundes verpflichtet, die Senatspräsidenten und Richter am FG so zu behandeln, wie die an den anderen oberen Landesgerichten mit Senatsverfassung. - BVerwG, 11.11.1965 - VIII C 102.63
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Da die rangmäßige Einstufung der Richter sich allein aus der Besoldungsordnung ergibt (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VIII C 102.63 vom 11. November 1965, auszugsweise wiedergegeben in der Zeitschrift "Die Bundesverwaltung" 1968 S. 21), mußte der Senat die rangmäßige Einstufung der Richter ihrer besoldungsmäßigen Einstufung entnehmen. - BFH, 21.10.1966 - IV 90/64
Bestehen einer Mitunternehmerschaft im steuerrechtlichen Sinne
Auszug aus BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Da es lediglich um die Anerkennung einer stillen Gesellschaft geht, schätzt der Senat den Streitwert der Revision unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nach freiem Ermessen (§ 140 Abs. 3 FGO) auf 1 500 DM (vgl. das Urteil des Senats IV 90/64 vom 21. Oktober 1966, BFH 87, 551, BStBl III 1967, 433).
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
Der IV. Senat hat dies damit begründet, daß der VI. Senat mit seinem Beschluß VI R 219/66, a.a.O., von der Entscheidung IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) in einer Rechtsfrage abgewichen sei und den Großen Senat deshalb nach § 11 Abs. 3 FGO wegen Divergenz hätte anrufen müssen.In Wirklichkeit weiche der VI. Senat in seinem Vorlagebeschluß von der Entscheidung des IV. Senats IV R 124/67, a.a.O., ab.
Allerdings hat der IV. Senat des BFH in dem Urteil IV R 124/67, a.a.O., entschieden, daß ein Senat des Schleswig-Holsteinischen FG deshalb nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, weil die Richter dieses Senats rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts im Sinne des § 2 FGO eingestuft gewesen seien.
Der Große Senat teilt nicht die vom BVerfG ohne nähere Begründung in dem Beschluß 2 BvL 9, 10, 11/68, a.a.O., vertretene Ansicht, daß die von den vorlegenden Senaten des Hessischen FG übernommene Auffassung des IV. Senats des BFH in dem Urteil IV R 124/67, a.a.O., "unhaltbar" sei.
- BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Revision - Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Prüfung - Zeitpunkt der …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe durch seinen Vorbescheid IV R 124/67 vom 18. Januar 1968 ausgesprochen, daß das FG nicht vorschriftsmäßig besetzt sei, wenn die Richter des FG rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts eingestuft seien.Außerdem durfte der Kläger im Zeitpunkt der Einlegung der Revision aufgrund der Ausführungen des BFH in dem Vorbescheid und dem gleichlautenden Urteil IV R 124/67 vom 18. Januar bzw. 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels als erfüllt ansehen.
- BFH, 28.11.1968 - I R 101/68
Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die …
Im Streitfall ist diese Voraussetzung im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) IV R 124/67 vom 14. März 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 228 - BFH 91, 228 -, BStBl II 1968, 282) als erfüllt anzusehen.Das Urteil des BFH IV R 124/67 (…a.a.O.) ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 9-11/68 vom 14. Mai 1968 (BStBl II 1968, 467) und den Beschluß des BFH Gr. S. 1/68 (…a.a.O.) überholt.
- BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68
Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …
Mit der Revision rügt die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 14. März 1968 IV R 124/67 (BFHE 91, 228, BStBl II 1968, 282) die nichtordnungsmäßige Besetzung des FG. - BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66
Ordnungsgemäße Besetzung - Finanzgerichtsräte - Besoldungsgruppe A 14
Der IV. Senat des BFH hat durch das Urteil IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BStBl II 1968, 282) entschieden, daß das FG Schleswig-Holstein wegen fehlerhafter Einstufung der Senatspräsidenten und Finanzrichter nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei. - BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
Freibetrag - Auswärtige Unterbringung - Typische Kosten - Nebenkosten - …
Die Rüge der Revisionsbeklagten, das FG sei nicht ordnungsmäßig besetzt gewesen, weil die Richter rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts im Sinne des § 2 FGO eingestuft gewesen seien (BFH-Urteil IV R 124/67 vom 14. März 1968, BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282), kann nicht durchgreifen. - BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68
Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …
Mit der Revision rügt die Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 14. März 1968 IV R 124/67 (BFHE 91, 228, BStBl II 1968, 282) die nichtordnungsmäßige Besetzung des FG.
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