Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1983 - IV R 130/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 56/00
Ein Rechtsanwalt erzielt als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren Einkünfte …
d) Der erkennende Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von den Urteilen des BFH vom 28. Juni 1973 IV R 77/70 (BFHE 110, 34, BStBl II 1973, 729), vom 24. November 1983 IV R 130/80 (nicht veröffentlicht --NV--) bzw. dem Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 28. Juli 1938 IV 75/38 (RStBl 1938, 809) zu § 34 Abs. 3 EStG ab. - FG Düsseldorf, 21.01.2010 - 14 K 575/08
Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerbesteuerpflichtig
Rn. 104 Auf Grund der o.g. Urteile des BFH und der Diskussion des Problems in der Literatur konnte der Kläger auch nicht auf die Urteile des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 28.07.1938 (IV 75/38, RStBl 1938, 809), des BFH vom 17.10.1957 (V 167/55 U, BFHE 65, 573, BStBl II 1957, 453) und vom 24.11.1983 (IV R 130/80 (NV)), nach denen die Konkursverwaltung zum anwaltlichen Beruf gehören, vertrauen, so dass letztlich dahingestellt bleiben kann, dass diese Urteile zum Anwendungsbereich anderer Vorschriften ergangen sind. - BFH, 23.10.2007 - XI B 110/07
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen ungünstiger …
Seine Rügen, es seien in diesem Urteil Fehler bei der Auslegung vorangegangener BFH-Urteile begangen worden, es sei das BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 130/80 nicht berücksichtigt worden und es lägen Verstöße gegen die juristische Methodenlehre vor, vermögen jedoch nicht die Besorgnis einer unsachlichen Einstellung der an dem Urteil beteiligten Richter zu rechtfertigen.
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