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Rechtsprechung
   BFH, 18.11.1971 - IV R 132/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,812
BFH, 18.11.1971 - IV R 132/66 (https://dejure.org/1971,812)
BFH, Entscheidung vom 18.11.1971 - IV R 132/66 (https://dejure.org/1971,812)
BFH, Entscheidung vom 18. November 1971 - IV R 132/66 (https://dejure.org/1971,812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Betriebsvorgang - Abschluß einer Insassenunfallversicherung - Eintritt des Versicherungsfalls - Mitunternehmer - Betriebsfahrt - PKW des Betriebsvermögens - Betriebseinnahme - Gewinnanteil des Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 71
  • DB 1972, 562
  • BStBl II 1972, 277
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58

    Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus BFH, 18.11.1971 - IV R 132/66
    Wie der BGH im Urteil II ZR 136/58 vom 8. Februar 1960 (BGHZ 32, 44), dem sich der erkennende Senat anschließt, ausgeführt hat, besteht die Besonderheit der Insassenunfallversicherung gegenüber sonstigen Unfallversicherungen darin, daß sich erst bei Eintritt des Versicherungsfalles ergibt, wer Versicherter gewesen ist.
  • BFH, 08.04.1964 - VI 343/62 S
    Auszug aus BFH, 18.11.1971 - IV R 132/66
    Das FG lehnte zunächst unter Hinweis auf das Urteil des BFH VI 343/62 S vom 8. April 1964 (BFH 79, 107, BStBl III 1964, 271), ab, daß der Versicherungsvertrag notwendiges Betriebsvermögen der KG sei.
  • BFH, 15.12.1977 - IV R 78/74

    OHG - Betriebsvermögen - PKW - Abschluß einer Insassenunfallversicherung - …

    Anders als bei der allgemeinen Unfallversicherung (zur betrieblichen Veranlassung bei solchen Versicherungen siehe Urteil des BFH vom 5. August 1965 IV 42/65 S, BFHE 83, 417, BStBl III 1965, 650) liegt durch die Verbindung mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden PKW ein hinreichender betrieblicher Zusammenhang vor, um diese Versicherung als Betriebsvorgang ansehen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1971 IV R 132/66, BFHE 104, 71, BStBl II 1972, 277).

    Ist die Versicherung als Betriebsvorgang behandelt worden und erleidet der Versicherungsnehmer auf einer Betriebsfahrt einen Unfall, so ist die Versicherungssumme Betriebseinnahme (BFH-Urteil IV R 132/66).

    Nicht entschieden ist bislang die Frage, ob die Versicherungssumme auch dann Betriebseinnahme ist, wenn eine dritte Person (nicht der Versicherungsnehmer) verletzt wird, oder wenn - wie im Streitfall - der Versicherungsnehmer auf einer Privatfahrt verletzt wird (offen gelassen in den BFH-Urteilen IV R 132/66, eine PKW-Insassenunfallversicherung betreffend, und vom 14. März 1972 VIII R 26/67, BFHE 105, 136, BStBl II 1972, 536, im Falle einer als Betriebsvorgang behandelten allgemeinen Unfallversicherung).

    Die Behandlung der Versicherungsprämie als privater Aufwand kann für die Beurteilung nicht mehr herangezogen werden, weil inzwischen der Versicherungsfall eingetreten war (vgl. insoweit BFH-Urteil IV R 132/66).

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 2/85

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen und die …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt die Errichtung und der Verkauf von Eigentumswohnungen mit allen dazu gehörenden Aktivitäten eine gewerbliche Betätigung dar, wenn nach dem Gesamtbild und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (Urteile vom 2. November 1971 VIII R 1/71, BFHE 104, 321, BStBl II 1972, 360; vom 18. November 1971 IV R 132/66, BFHE 104, 71, BStBl II 1972, 277; vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, und vom 10. August 1983 I R 120/80, BFHE 139, 386, BStBl II 1984, 137).

    Nach der Rechtsprechung des BFH steht es der Annahme eines gewerblichen Handels mit Eigentumswohnungen nicht entgegen, daß der Steuerpflichtige ihn begründet, um mit den erzielten Erlösen in anderen Bereichen entstandene Schulden zu tilgen (vgl. z. B. Urteil in BFHE 104, 71, BStBl II 1972, 277).

  • BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87

    Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene …

    Nur unter dieser Voraussetzung sind Beiträge zu einer Unfallversicherung als Betriebsausgaben angesehen worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Mai 1963 IV 75/60 U, BFHE 77, 217, BStBl III 1963, 399; vom 5. August 1965 IV 42/65 S, BFHE 83, 417, BStBl III 1965, 650; vom 18. November 1971 IV R 132/66, BFHE 104, 71, BStBl II 1972, 277; vom 15. Dezember 1977 IV R 78/74, BFHE 124, 185, BStBl II 1978, 212).
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