Rechtsprechung
| BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Aufstellung einer Bilanz - Bilanzstichtag - Ausgleich des negativen Kapitalkontos - Gewinnanteil - Auflösung einer Kommanditgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zum Zeitpunkt der letztmaligen Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78
- BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Papierfundstellen
- BFHE 133, 197
- BStBl II 1981, 572
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit künftigen Gewinnanteilen des Kommanditisten nicht mehr in Betracht kommt, und ob und inwieweit demnach einem Kommanditisten Verlustanteile, die zu einem negativen Kapitalkonto führen, einkommensteuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen sind (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten BFH-Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79) kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt gesellschaftsrechtlich bereits aufgelöst ist.Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden:.
- BFH, 19.11.1964 - IV 455/61 U
Zurechnung von Verlusten auf Kommanditisten durch die Verlustverteilung nach dem …
Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Der BFH habe bisher mit Urteil vom 19. November 1964 IV 455/61 U (BFHE 81, 305, BStBl III 1965, 111) nur für einen Fall, der die Auflösung einer KG nach Ausscheiden der Kommanditisten betraf, entschieden, daß eine Verlustzurechnung nicht mehr in Betracht komme, wenn bei Aufstellung der Bilanz wegen Auflösung der Gesellschaft kein Zweifel bestehe, daß der Kommanditist die ihm zugerechneten Verluste nicht mehr durch spätere Gewinne auszugleichen brauche. - BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78
Verlustanteil - Verlustverteilungsschlüssel - Gewinnverteilungsschlüssel - …
Auszug aus BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden:.
- BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer …
Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß Verlustanteile des Kommanditisten nicht mehr mit späteren Gewinnanteilen ausgeglichen werden können, kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).Gerade in Fällen wie dem Streitfall, in denen ein Konkursantrag mangels Masse abgelehnt wird, erscheint es vielfach bereits geraume Zeit vor dem Konkursantrag als praktisch ausgeschlossen, daß noch nennenswerte künftige Gewinne entstehen (BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).
- BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84
Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des …
Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß Verlustanteile des Kommanditisten nicht mehr mit späteren Gewinnanteilen ausgeglichen werden können, kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt gesellschaftsrechtlich bereits aufgelöst war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572). - BFH, 16.12.1981 - I R 93/77
Komplementär GmbH - Finanzrechtsweg - Ergebnisanteil
In der Regel werden Rückschlüsse dann möglich sein, wenn bereits bei Aufstellung der Bilanz der Konkurs mangels Masse eingestellt worden war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572). - FG Düsseldorf, 20.05.1998 - 1 K 109/95
Rechtmäßigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids; Berücksichtigung laufender …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
Unter diesen Umständen konnte bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht mehr damit gerechnet werden, daß E seinen Verlustanteil durch künftig zu erwartende Gewinnanteile würde ausgleichen können (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572, und in BFHE 135, 271, BStBl II 1982, 474).
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Rechtsprechung
| BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlustanteil - Verlustverteilungsschlüssel - Gewinnverteilungsschlüssel - Kommanditgesellschaft - Negatives Kapitalkonto - Betriebsaufgabe - Betriebseinstellung - Beendigung einer Liquidation - Nichttarifbegünstigter laufender Gewinn
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78
- BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Papierfundstellen
- BFHE 127, 407
- NJW 1979, 1728 (Ls.)
- BStBl II 1979, 414
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluß vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:. - BFH, 22.10.1980 - I S 1/80
Vollzugsaussetzung - Rechtsschutz - Personengesellschaft
Die Kläger sind der Auffassung, im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des IV. Senats des BFH vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407 BStBl II 1979, 414) bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.Das FA beantragt, den Antrag zurückzuweisen, da nach dem Leitsatz 1 des Vorlagebeschlusses in BFHE 127, 407 BStBl II 1979, 414 auf keinen Fall ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestünden.
Die ernstlichen Zweifel ergeben sich bereits aus dem Vorlagebeschluß in BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414.
- BFH, 23.05.1979 - I R 163/77
Qualifikation von Einkünften - Vorrang einer Norm - Überlassung von …
Gewinnanteil i. S. der Vorschrift ist der auf der Grundlage des Gewinns der Gesellschaft nach Maßgabe gesellschaftsrechtlicher Regeln auf den einzelnen Gesellschafter entfallende Teil dieses Gewinnes der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1974 IV R 141/70, BFHE 113, 511 [516], BStBl II 1975, 73, und vom 23. April 1975 I R 234/74, BFHE 115, 488, BStBl II 1975, 603; BFH-Beschluß vom 26. April 1979 IV R 134/78, BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414, Gründe nicht veröffentlicht;… ebenso Döllerer, Festschrift für Flume, Bd. II, S. 45 f.).
- BFH, 09.05.1996 - IV R 75/93
1. § 15a EStG gilt für sämtliche Kommanditgesellschaften, nicht nur für …
Der erkennende Senat hielt demgegenüber allein das letztgenannte Verfahren für zutreffend, weil das negative Kapitalkonto keine gegenwärtige Vermögenseinbuße darstelle, sondern nur bewirke, daß künftige Gewinne für den Kommanditisten nicht wirksam würden; er rief deshalb den Großen Senat des BFH an (Beschluß vom 26. April 1979 IV R 134/78, BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414). - BFH, 03.10.1985 - VI R 168/84
1. Fahrtkosten von Zweitwohnung (Ferienwohnung) zur Arbeitsstätte nur in Höhe der …
Die Anerkennung solcher Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten beruht auf der Rechtsprechung des Obersten Finanzgerichtshofs (OFH) und des BFH (vgl. z.B. Urteil des OFH vom 25. August 1950 IV 77/50, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Sätze 1 und 2, Rechtsspruch 4 = Finanz-Rundschau - FR - 1950, 292, und BFH-Urteil vom 30. März 1979 VI R 123/76, BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 498). - BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Zurechnung von Verlusten - Abschreibungsgesellschaft - Treugeberkommanditist
Auch die Tatsache, daß der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) die Auffassung vertritt, ein durch Verlustzurechnung entstandenes negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten sei einkommensteuerrechtlich nicht "anzuerkennen", vermag der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen; denn angesichts der bisherigen allgemeinen Verwaltungspraxis und der im Schrifttum zum Teil vertretenen gegenteiligen Auffassung erscheint die Rechtsfrage mindestens ernstlich zweifelhaft. - BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78
Zum Zeitpunkt der letztmaligen Zurechnung von Verlustanteilen bei einem …
Auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Beschluß vom 10. November 1980 GrS 1/79 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden:.
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