Rechtsprechung
| BFH, 08.07.1982 - IV R 147/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
Auszug aus BFH, 08.07.1982 - IV R 147/78
Sie muß sich "auf den Gegenstand der Revision beziehen" (vgl. BFH-Urteil vom 30.6.1976 II R 3/69; Literatur).
- FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08
Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der sich der Senat anschließt - hat das zuzustellende Schriftstück (bzw. die Benachrichtigung) während der gesamten Dauer des in § 15 VwZG genannten Zeitraums auszuhängen (BVerwG Beschluss vom 08.04.1998 8 B 218/97, NJW 1998, 2377; vgl. a. BFH Urteil vom 08.07.1982 IV R 147/78, n. v. juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2000 - 4 A 2732/98
Regelung über die Heilung von Zustellungsmängeln
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 218.97 -, NJW 1998, 2377; FG Münster, Urteil vom 29. Januar 1963 - IIIa 2/62 -, EFG 1963, 339; Engelhardt/App, VwVG und VwZG, 4. Aufl. 1996, § 15 Anm. 3b; Harrer, VwZVG, 1. Aufl. 1974, Art. 15 Anm. 9; wohl auch BFH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IV R 147/78 -, Juris-Dokumentnummer STRE 825052260, n.v.
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