Rechtsprechung
| BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Mitunternehmerschaft an einem Gewerbebetrieb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Mitunternehmer ist, wer aufgrund eines Gesellschafts- oder damit vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses Unternehmerrisiko trägt und Unternehmerinitiative entfalten kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).Ein Kommanditist trägt ein solches Risiko, indem er einerseits am laufenden Gewinn, im Falle seines Ausscheidens oder der Liquidation auch an den stillen Reserven des Betriebsvermögens, andererseits nach Maßgabe des § 167 Abs. 3 HGB auch am Verlust des Unternehmens beteiligt ist (Beschluß in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).
- BFH, 28.01.1982 - IV R 197/79
Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters kann auch ohne Beteiligung am …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Nach der Rechtsprechung können allerdings bei Beurteilung der Mitunternehmerschaft Beeinträchtigungen der Gewinnbeteiligung durch eine ausgeprägte Beteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen ausgeglichen werden (BFH-Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BFHE 135, 237, BStBl II 1982, 389, m.w.N.). - BFH, 24.02.1982 - II R 42/80
Verjährungseinwand - Steuerbescheid - Befreiungsvorschrift - …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Nach der Rechtsprechung können allerdings bei Beurteilung der Mitunternehmerschaft Beeinträchtigungen der Gewinnbeteiligung durch eine ausgeprägte Beteiligung an den unternehmerischen Entscheidungen ausgeglichen werden (BFH-Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BFHE 135, 237, BStBl II 1982, 389, m.w.N.).
- BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69
Nießbrauch an einem Kommanditanteil
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
In jedem Fall erstreckt sich der Nießbrauch aber auf die aus der Beteiligung zu ziehenden Nutzungen, insbesondere den Gewinnanteil (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. April 1972 II ZR 143/69, BGHZ 58, 316 [BGH 20.04.1972 - II ZR 143/69]). - BFH, 29.05.1972 - GrS 4/71
Gewinnverteilung bei Familiengesellschaften, an denen nicht mitarbeitende Kinder …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Die Vereinbarung beruht möglicherweise auf einer mißverstandenen Auslegung der BFH-Entscheidung vom 29. Mai 1972 GrS 4/71 (BFHE 106, 504, BStBl II 1973, 5). - BFH, 29.04.1981 - IV R 131/78
Zur Frage der Mitunternehmerschaft von Kommanditisten, die ohne weiteres zum …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Hat ein Kommanditist aufgrund von Beschränkungen seiner Gesellschaftsrechte nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt, kann er steuerlich gleichwohl wie ein typischer stiller Gesellschafter behandelt werden; sein Gewinnanteil stellt für die Gesellschaft in diesem Fall steuerlich eine Betriebsausgabe dar (BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 131/78, BFHE 133, 392, BStBl II 1981, 663). - BFH, 05.06.1986 - IV R 53/82
Zur verdeckten Mitunternehmerschaft und steuerlichen Anerkennung von …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Handelt es sich um ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Angehörigen, ist außerdem zu verlangen, daß der Gesellschaftsvertrag wie unter Dritten zustande kommt und tatsächlich vollzogen wird (BFH-Urteil vom 5. Juni 1986 IV R 53/82, BFHE 147, 139, BStBl II 1986, 798). - OLG Hamm, 27.12.1976 - 15 W 72/76
Eintragung von Nießbrauchsrechten ins Grundbuch an verkehrsfähigen …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 147/85
Zudem bedurfte die Einräumung des Nießbrauchs als Verfügung über die Gesellschaftsbeteiligung (§ 1069 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) der Zustimmung aller Gesellschafter (Entscheidung des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 27. Dezember 1976 15 W 72/76, Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen - OLGZ - 1977, 283, 288 = Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1977, 376, 378), war also zweckmäßigerweise mit dem Abschluß des Gesellschaftsvertrags zu verbinden.
- BFH, 29.04.1991 - IV B 165/90
Begehren von Prozesskostenhilfe nach Ergehen der Sachentscheidung in der …
Eine atypische stille Gesellschaft und damit eine Mitunternehmerschaft ist nämlich schon zu bejahen, wenn der stille Gesellschafter am laufenden Gewinn und Verlust teilnimmt und bei Auflösung der Gesellschaft nicht nur seine Einlage, sondern auch einen Anteil an den Wertsteigerungen des Betriebsvermögens einschließlich des - nach verkehrsüblichen Methoden berechneten - Geschäftswerts erhalten soll (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juli 1978 I R 22/75, BFHE 125, 545, BStBl II 1978, 644; vom 25. Juni 1981 IV R 61/78, BFHE 134, 261, BStBl II 1982, 59; vom 26. Februar 1987 IV R 147/85, BFH/NV 1989, 363;… vom 8. November 1988 VIII R 359/83, BFH/NV 1989, 572;… vom 11. Juli 1989 VIII R 41/84, BFH/NV 1990, 92, …und vom 4. Juli 1989 VIII R 139/85, BFH/NV 1990, 160).
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