Rechtsprechung
| BFH, 27.09.1979 - IV R 149/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 18.11.1980 - VIII R 194/78
Überlassung eines Grundstücks - Einkünfte aus Vermietung - Austauschleistung - …
Diese Grundsätze gelten auch für den Fall, daß eine Gemeinschaft (Gesellschaft) wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück geltend macht, das einem Gemeinschafter (Gesellschafter) allein gehört (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439). - BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93
Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die …
Die Vereinbarung eines Optionsrechts reicht zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums des Optionsberechtigten an den veräußerten Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht aus; sie versetzt ihn nicht in die Lage, den Erwerber von der tatsächlichen Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich auszuschließen (…BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 18/85, BFH/NV 1989, 348; vgl. auch Urteil vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439, für den Fall eines unwiderruflich bindenden Kaufangebots;… ferner Schmidt, a. a. O., § 5 Anm. 19 b). - BFH, 12.10.2006 - II R 26/05
Grundstückskaufvertrag; wirtschaftliches Eigentum; Rückabwicklung
Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn er auch die tatsächliche Herrschaft über das Grundstück ausgeübt hätte (BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439, unter b).
- BFH, 27.09.2001 - X R 67/00
Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung - …
Entgegen der Auffassung des FG reicht es für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums nicht aus, dass der Käufer durch die Zahlung des Kaufpreises den Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten ohne Zutun des Verkäufers herbeiführen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439). - BFH, 05.05.1983 - IV R 43/80
Keine Entnahme durch Schenkung, wenn das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker …
Voraussetzung einer Entnahme ist aber, daß der Betriebsinhaber nicht nur das zivilrechtliche Eigentum, sondern auch das wirtschaftliche Eigentum verliert, weil sich die subjektive Zurechnung von Wirtschaftsgütern bilanzsteuerrechtlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere also danach bestimmt, wer wirtschaftlicher Eigentümer ist (z. B. BFH-Urteile vom 18. November 1970 I 133/64, BFHE 100, 516, 521, BStBl II 1971, 133; vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439, 441). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
Dies kann für den Fall eines unwiderruflich bindenden Kaufangebots (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439) anders zu beurteilen seien. - FG Berlin, 13.01.1999 - 2 K 2406/96 Der nach Maßgabe des Privatrechts Berechtigte muß derart ausgeschlossen sein, daß er nicht - mehr - verfügungsberechtigt ist ( BFH-Urteil vom 5. Mai 1983 - IV R 43/80 -;, BFHE 139, 36, BStBl II 1983, 361 [BFH 16.11.1982 - VIII R 95/81] ; 27. September 1997 - IV R 149/72 -;, BFHE 129, 439, 441; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts -;FG-; vom 13. November 1980 - IX 541/77 - in Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1981, 395).
- FG München, 18.06.2012 - 7 K 1759/09
Tatsächlicher Vollzug eines Vereinbarungstreuhandverhältnisses an …
Zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums von Frau P hätte gehört, dass sie die tatsächliche Herrschaft über GmbH-Geschäftsanteil so hätte ausüben können, dass der Kläger als der nach bürgerlichem Recht Berechtigte von der Ausübung seiner Rechte als Gesellschafter ausgeschlossen gewesen wäre (BFH-Urteil vom 27. September 1979 IV R 149/72, BFHE 129, 439). - FG Brandenburg, 03.12.1998 - 5 K 1632/97
Zeitpunkt der Erlangung wirtschaftlichen Eigentums bei Grundstücken; …
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