Rechtsprechung
| BFH, 28.02.1980 - IV R 154/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachprüfungsvorbehalt - Streitwertfestsetzung - Streitwert - Steuerbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 164
Papierfundstellen
- BFHE 130, 130
- BStBl II 1980, 417
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Mit der Verneinung der isolierten Anfechtungsmöglichkeit des Vorläufigkeitsvermerks ist (…entgegen den von J. Martens, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1988, 100, 107, sowie von Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., 1965/1988, § 164 Tz. 10 und § 165 Tz. 12 in Anlehnung an Laubinger, Verwaltungsarchiv 73 - 1982 -, S. 345 ff. geäußerten Bedenken) keine Verkürzung des Rechtsschutzes verbunden; denn dem Kläger ist es unbenommen, sein gegen den Steuerbescheid insgesamt gerichtetes Klagebegehren auf die Beseitigung des Vorläufigkeitsvermerks zu beschränken (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH in BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, 151, und in BFHE 138, 422, BStBl II 1983, 622), und zwar auch mit entsprechenden Folgen für die Begrenzung des Kostenrisikos (vgl. zu § 164 AO 1977 BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417). - BFH, 11.02.1994 - III R 117/93
Bestandskräftige Steuerbescheide können nicht im Hinblick auf anhängige …
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes ist der Streitwert auf 6.000 DM festzusetzen, denn der Antrag des Klägers bietet keine genügenden Anhaltspunkte, welche Bedeutung sich daraus für den Kläger ergibt (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417, zum Streit über einen Vorbehalt der Nachprüfung). - BFH, 29.07.1987 - V E 3/87
Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung
Die Kostenstelle wies hierauf die Kostenschuldnerin auf die Entscheidung des BFH vom 28. Februar 1980 IV R 154/78 (BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417) hin.Der Streit ging also, wie der IV. Senat des BFH in dem nichtveröffentlichten Teil der Entscheidung in BFHE 130, 130, BStBl II 1980, 417 zutreffend ausführte, "nicht um einen ziffernmäßig bestimmbaren Betrag".
- BFH, 23.11.1994 - II R 54/90
Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung
Der Streit ging also nicht um einen ziffernmäßig bestimmbaren Be trag (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. Fe bruar 1980 IV R 154/78, BFHE 130/130, BStBl II 1980, 417, …und vom 29. Juli 1987 V E 3/87, BFH/NV 1988, 182). - BFH, 29.01.1985 - IV R 194/84
Beschwerde gegen die Anordnung einer Betriebsprüfung
Der Senat hat von ihr bei der Berechnung des Streitwerts für einen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Nachprüfungsvorbehalts i. S. von § 164 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 Gebrauch gemacht (BFH-Beschluß vom 28. Februar 1980 IV R 154/78, BFHE 130, BStBl II 1980, 417). - BFH, 28.01.1983 - VIII E 5/82 NV: Der Streitwert für einen Rechtsstreit, bei dem es ausschließlich um die Frage geht, ob einem Steuerbescheid ein Vorbehalt der Nachprüfung durch Berichtigung des ursprünglichen Bescheids hinzugefügt werden darf, ist in der Regel mit 4 000 DM anzusetzen (vgl. BFH-Beschluß vom 28.2.1980 IV R 154/78).
- BFH, 11.07.1984 - I R 74/82 Der Streitwert bemißt sich in einem solchen Fall mit 4 000 DM (vgl. BFH-Beschluß vom 28.2.1980 IV R 154/78).
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