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Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1983 - IV R 156/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,16964
BFH, 11.08.1983 - IV R 156/80 (https://dejure.org/1983,16964)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1983 - IV R 156/80 (https://dejure.org/1983,16964)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1983 - IV R 156/80 (https://dejure.org/1983,16964)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01

    Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Für den Fall der Betriebsveräußerung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Hinzurechnungen zum laufenden Gewinn nicht nach Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8 EStR 1987 (jetzt R 17 Abs. 1 Satz 4 EStR 2001) auf drei Jahre verteilt werden können (Urteile vom 3. August 1967 IV 30/65, BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755, und vom 11. August 1983 IV R 156/80, nicht veröffentlicht --NV-- juris, …sowie Beschluss vom 23. August 1991 IV B 69/90, BFH/NV 1992, 512).

    c) Der Senat hat den Grund für diese Beschränkung der Billigkeitsmaßnahme darin gesehen, dass die infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart veranlasste Gewinnkorrektur die Existenz eines fortbestehenden Betriebs nicht gefährden soll; ein Billigkeitsgedanke, der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs aber nicht zum Zuge kommt (BFH in BFHE 90, 17, BStBl III 1967, 755, und BFH-Urteil IV R 156/80, NV).

  • BFH, 23.08.1991 - IV B 69/90

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb …

    Während die vorgenannten Entscheidungen zu Gewerbetreibenden (Handelsvertretern) ergangen sind, hat der Senat in gleicher Weise zur Aufgabe einer freiberuflichen Praxis entschieden (Urteil vom 11. August 1983 IV R 156/80, NV).
  • FG Münster, 16.03.2001 - 11 K 1500/99

    Wechsel der Gewinnermittlungsart und Veräußerung

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  • FG Niedersachsen, 05.07.2006 - 2 K 592/04

    Abhängigkeit einer betrieblichen Tätigkeit als Seelotse von der Zulassung als …

    Sofern die betriebliche Tätigkeit von der Zulassung als Träger eines öffentlichen Amtes abhängt, führt die Entlassung aus diesem Amt wegen der Bindung der Berufsausübung an die Person des Amtsinhabers zur Betriebsaufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 11. August 1983 IV R 156/80, juris, zur Entlassung eines Notars aus seinem Amt).
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