Rechtsprechung
| BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Aufhebung eines Feststellungsbescheides - Ermittlung der Höhe der Ansetzung eines Teilwertes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BFH, 26.06.1986 - IV R 177/84
Voraussetzungen für die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Ermessen des Tatgerichts …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Hinsichtlich der Höhe der Zu- und Abschläge verkennt der Kläger im übrigen, daß die Ermittlung des Teilwerts nur im Wege der Schätzung erfolgen kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. Juni 1986 IV R 177/84, BFH/NV 1986, 685).Die Einholung eines Obergutachtens hat der Kläger im übrigen nicht beantragt (vgl. Urteil in BFH/NV 1986, 685).
Die Gutachterausschüsse werden nach dem Bundesbaugesetz - BBauG - (§§ 136 f.) errichtet; sie wurden vom Gesetzgeber ausdrücklich für die Wertermittlung von Grundstücken geschaffen (Urteil in BFH/NV 1986, 685).
- BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Daraus folgt zugleich, daß die vom Kläger zur Stützung seiner Ansicht, der später tatsächlich erzielte Veräußerungspreis sei ein wichtiger Anhaltspunkt für den Teilwert (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456, und Urteil des FG Bremen vom 22. September 1977 I 35/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1978, 66), angeführten Entscheidungen hier nicht einschlägig sind.Der BFH hat im Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456 über einen Sachverhalt entschieden, bei dem zwischen Bewertungszeitpunkt und Kaufabschluß keine vier Monate lagen.
- BFH, 07.12.1978 - I R 142/76
Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Grundsätzlich sind nur die am Markt tatsächlich erzielten Vergleichspreise geeignet, den Teilwert als einen objektiven Wert zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 1978 I R 142/76, BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729/730, rechte Spalte unter 1 a).
- BGH, 19.12.1963 - III ZR 162/63
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Ein Kaufangebot ist lediglich ein Indiz unter anderen, das nur im Zusammenhang mit anderen Vergleichspreisen dann berücksichtigt werden kann, wenn die Ernsthaftigkeit nachweisbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1976 VIII B 18/74, nicht veröffentlicht, und Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Dezember 1963 III ZR 162/63, Betriebs-Berater - BB - 1964, 495). - BVerwG, 24.07.1974 - VIII B 18.74
Anforderungen an das Vorliegen der wehrpflichtgesetzlichen Unzumutbarkeit der …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Ein Kaufangebot ist lediglich ein Indiz unter anderen, das nur im Zusammenhang mit anderen Vergleichspreisen dann berücksichtigt werden kann, wenn die Ernsthaftigkeit nachweisbar ist (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Januar 1976 VIII B 18/74, nicht veröffentlicht, und Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 19. Dezember 1963 III ZR 162/63, Betriebs-Berater - BB - 1964, 495). - BFH, 14.08.1986 - VIII R 187/85
Anforderungen an Revisionsbegründung bei Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Danach ist es dem Kläger nicht gelungen, die Relevanz des angestrebten Beweisergebnisses darzulegen (vgl. zur ordnungsgemäßen Erhebung einer Verfahrensrüge wegen mangelnder Sachaufklärung BFH-Beschluß vom 14. August 1986 VIII R 187/85, BFH/NV 1987, 104). - BFH, 26.09.1980 - III R 21/78
Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ist aus Kaufpreisen vergleichbarer …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Die vorgenommene Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für vergleichbare Grundstücke ist anerkannt und anderen Methoden vorzuziehen (BFH-Urteil vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153). - BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74
Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Im Feststellungsverfahren nach § 55 Abs. 5 EStG ist sowohl darüber zu entscheiden, ob der Grund und Boden zum betrieblichen Anlagevermögen gehört, als auch darüber, wie hoch der Teilwert ist (BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, BStBl II 1980, 5). - BFH, 26.02.1975 - II R 120/73
Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Das FG konnte den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 25. Juni 1986 VI C 98/83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, § 86 Abs. 1, Rs. 177, und BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 II R 120/73, BFHE 115, 185, BStBl II 1975, 489) ablehnen. - BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79
Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen
Auszug aus BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85
Der Sachverständige C, auf dessen besondere Sachkunde es dem FG ankam (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 103/79, BFHE 135, 6, BStBl II 1982, 258, 260, rechte Spalte oben), hat im einzelnen in seinem Gutachten angegeben, welche Vergleichsobjekte er in B selbst und in den Nachbarorten gefunden hatte. - BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus …
- BFH, 25.08.1983 - IV R 99/80
Antragsberechtigter - Eigentümer eines Betriebsgrundstücks - …
- BFH, 12.12.1991 - IV R 53/90
Zur Berechnung des gemeinen Werts verpachteter landwirtschaftlicher Grundstücke …
Dennoch ist diese Wertermittlung durch unmittelbaren Vergleich zu vergleichbaren Grundstücken anerkannt und anderen Methoden vorzuziehen (BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153, und vom 9. Juli 1987 IV R 174/85, BFH/NV 1988, 559, und in Steuerliche Entscheidungen zur Land- und Forstwirtschaft - StEL - 1987, 33). - BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85
Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses
Angesichts der zeitlichen Nähe zum maßgeblichen Bewertungszeitpunkt sprechen dafür gewichtige Gründe (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1987 IV R 174/85, BFH/NV 1988, 559, 561 m. w. N.).
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