Rechtsprechung
| BFH, 17.04.1975 - IV R 18/71 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtzahlung - Rückständiger Steuerbetrag - Verwirkte Säumniszuschläge - Herabsetzung der Steuerschuld
Verfahrensgang
- BFH, 17.04.1975 - IV R 18/71
- BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Papierfundstellen
- BFHE 115, 422
- BStBl II 1975, 622
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.07.1977 - III B 34/74
Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer …
Auch der IV. und der VIII. Senat haben auf Anfrage erklärt, daß sie der Rechtsauffassung des erkennenden Senats zustimmen, der VIII. Senat mit dem Bemerken, daß Entscheidungen des Senats, von denen der III. Senat abweichen könne, nicht vorlägen, der IV. Senat mit dem Hinweis darauf, er habe seine Übereinstimmung mit der jetzt vom erkennenden Senat vertretenen Rechtsauffassung bereits in seinem Beschluß vom 17. April 1975 IV R 18/71 (nicht veröffentlicht) und in dem Beschluß vom 27. Januar 1977 IV B 72/74 (BFHE 121, 289, BStBl II 1977, 367) zum Ausdruck gebracht. - BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …
- BFH, 13.08.1976 - VI R 152/70
Verwirkung von Säumniszuschlägen - Nichtentrichtung der rückständigen Steuer - …
In seiner Stellungnahme bezieht er sich im wesentlichen auf eine schon früher abgegebene Stellungnahme in der Sache IV R 18/71, in der die gleiche Rechtsfrage zur Entscheidung anstand.Der Inhalt dieser Stellungnahme ist in dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75 (BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262), der auf den Vorlagebeschluß des IV. Senats vom 17. April 1975 IV R 18/71 (BFHE 115, 422, BStBl II 1975, 622) ergangen ist, wiedergegeben.
- BFH, 27.01.1977 - IV B 72/74
Keine Aussetzung der Vollziehung eines endgültigen Bescheides, soweit Zahlungen …
Bei diesem Meinungsstreit (vgl. wegen der Entscheidungen im einzelnen die Darstellung in den BFH-Entscheidungen vom 19. Juni 1969 V B 8/69, BFHE 96, 44, BStBl II 1969, 527; vom 29. März 1972 II B 38/71, BFHE 105, 100, BStBl II 1972, 494, und vom 12. Februar 1974 VII R 105/71, BFHE 112, 10, BStBl II 1974, 418; vgl. ferner den BFH-Beschluß VI B 51/69) geht es um die Frage, ob auch dann, wenn der Steuerpflichtige dem Leistungsgebot des Verwaltungsaktes, dessen Aussetzung begehrt wird, freiwillig nachgekommen ist, noch eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung möglich ist (so der II. Senat und ihm folgend auch bereits der erkennende Senat im Vorlagebeschluß vom 17. April 1975 IV R 18/71, veröffentlicht nur hinsichtlich des Leitsatzes, vgl. BFHE 115, 422, BStBl II 1975, 622), oder ob dies daran scheitert, daß die freiwillige Leistung nicht als (aufheb- oder aussetzbare) Vollziehung angesehen werden kann (so bisher der I. Senat; dagegen auch das überwiegende Schrifttum: vgl. Gräber, Deutsches Steuerrecht 1970 S. 159 [163]; v. Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 32; Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 13; Tipke, NJW 1967, 1680; Becker/Riewald/Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 69 FGO Anm. 3 Buchst. b).
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