Rechtsprechung
| BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betriebsveräußerung - Rückstellung für Pensionsanwartschaften - Laufender Gewinn - Wegfall einer Ausfuhrförderungsrücklage - Veräußerungsgewinn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 257
- DB 1973, 2170
- BStBl II 1974, 3
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.03.1970 - I R 123/68
Unterhaltung eines Gestüts - Betriebswirtschaftliche Grundsätze - …
Auszug aus BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70
Hingegen soll nach Meinung der Finanzverwaltung bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs ein Gewinn, der auf die Auflösung von durch einen Bewertungsabschlag für Importwaren nach § 80 EStDV bedingten stillen Reserven zurückgeht, zum tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn gehören (vgl. Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 1970, DB 1970, 1200 [BFH 04.03.1970 - I R 123/68]). - BFH, 20.08.1964 - IV 40/62 U
Steuerliche Behandlung von gebildeten steuerfreien Rücklagen für spätere …
Auszug aus BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 20. August 1964 IV 40/62 U (BFHE 80, 83, BStBl III 1964, 504) die Auffassung vertreten, eine Rücklage für Ersatzbeschaffung im Sinne von Abschn. 35 EStR könne nur unter der Voraussetzung gebildet werden und nur solange bestehenbleiben, als der Steuerpflichtige den Willen habe, ein Ersatzwirtschaftsgut zu beschaffen und damit die Rücklage zweckentsprechend zu verwenden. - BAG, 29.04.1966 - 3 AZR 208/65
Handelsgeschäft - Erwerb aus Konkursmasse - Betriebsübernahme - …
Auszug aus BFH, 12.07.1973 - IV R 183/70
Das von der Revision zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. April 1966 3 AZR 208/65 (SAE 1967, 9) besagt nichts Gegenteiliges; es bezieht sich nicht auf Pensionsanwartschaften, die sich aus einem vom Betriebsveräußerer auf den Betriebserwerber übergehenden Arbeitsverhältnis ergeben, sondern lediglich auf bereits laufende Pensionen.
- BFH, 25.06.1975 - I R 201/73
Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Betriebsveräußerung erhöht den …
Im Urteil vom 12. Juli 1973 IV R 183/70 (BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3) entschied er, daß eine gemäß § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr gebildete Ausfuhrförderungsrücklage ebenfalls zugunsten des tarifbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinns aufzulösen ist.Die in den BFH-Urteilen IV 40/62 U und IV 237/63 für die Ersatzbeschaffungsrücklage gemachte Ausnahme wurde in den Urteilen IV R 133/71 und IV R 183/70 zwar wiederholt.
Für die Entscheidungen kam es jedoch auf die vom IV. Senat vertretene Rechtsauffassung weder in dem Urteil IV 237/63 noch in den Urteilen IV R 133/71 und IV R 183/70 an.
Den BFH-Urteilen IV R 133/71 und IV R 183/70 liegt der Gedanke zugrunde, daß die steuerfreien Rücklagen gleichsam offen ausgewiesene "stille Reserven" seien, die im Rahmen des Veräußerungsgewinns ebenso realisiert werden müssen wie nicht offen ausgewiesene stille Reserven der Aktivseite (…vgl. auch Seithel, a. a. O.).
- BFH, 10.11.2004 - XI R 69/03
Gewinn aus Auflösung einer Ansparrücklage in Folge der Einbringung eines …
Entgegen der Auffassung des FG hat der BFH dies nicht nur für die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Abschn. 35 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- (BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 201/73, BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848; Anschluss hieran BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II.4.), sondern auch für normierte steuerfreie Rücklagen entschieden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3: Rücklage nach § 3 des Ausfuhrfördergesetzes; vom 4. Juni 1973 IV R 133/71, BFHE 110, 330, BStBl II 1974, 27: Preissteigerungsrücklage nach § 74 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung --EStDV--; insoweit zustimmend auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1990 VIII R 221/85, BFHE 161, 466, 471). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 315/84
Wirkt die Inanspruchnahme des Betriebsveräußerers aus einem Grundpfandrecht …
Die Freistellung des Veräußerers von den betrieblichen (bilanzierten) Verbindlichkeiten ist nicht Teil des Veräußerungspreises, weil sich die Betriebsschulden in einem entsprechend niedrigeren (oder - wie im Streitfall - in einem negativen) Buchwert des Betriebsvermögens (§ 16 Abs. 2 EStG) niedergeschlagen haben (BFH-Urteil vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, BFHE 110, 257, 260, BStBl II 1974, 3;… L. Schmidt, a. a. O., 9. Aufl., § 16 Anm. 49 a;… a. A. ders., a. a. O., 10. Aufl., § 16 Anm. 49 a; offengelassen im BFH-Urteil vom 17. Januar 1989 VIII R 370/83, BFHE 156, 103, 106, BStBl II 1989, 563).
- BFH, 26.06.1990 - VIII R 221/85
Auflösung einer steuerfreien Rücklage nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EntwHStG bei …
Die für den vorliegenden Streitfall entscheidende Frage, ob bei der Ermittlung des Wertes der veräußerten Beteiligung die noch nicht aufgelöste steuerfreie Rücklage nach dem EntwHStG wie eine Verbindlichkeit von dem aktivierten Buchwert der Beteiligung abzuziehen sei, was eine Erhöhung des Veräußerungsgewinns zur Folge haben würde, sei bei Anwendung der in den BFH-Urteilen in BFHE 110, 330, BStBl II 1974, 27; vom 12. Juli 1973 IV R 183/70 (BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3) und vom 25. Juni 1975 I R 201/73 (BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848) entwickelten Grundsätze zu bejahen.Die in der Vorentscheidung enthaltene Bezugnahme auf die Urteile des BFH in BFHE 110, 330, BStBl II 1974, 27; BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3, sowie in BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848 geht fehl.
- BFH, 07.04.1989 - III R 9/87
Gewinn aus der Auflösung eines Importwarenabschlags nur Aufgabegewinn, soweit im …
c) Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des BFH zur Behandlung der Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen infolge der Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs (vgl. BFH-Urteile vom 4. Juni 1973 IV R 133/71, BFHE 110, 330, BStBl II 1974, 27 zur Preissteigerungsrücklage; vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3 zur Ausfuhrförderungsrücklage, und vom 25. Juni 1975 I R 201/73, BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848 zur Rücklage für Ersatzbeschaffung). - BFH, 11.12.1980 - I R 119/78
Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
Die Bezugnahme in § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG auf § 5 (bzw. § 4 Abs. 1) EStG bedeutet, daß die allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu beachten sind (BFH-Urteil vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, BFHE 110, 257, 264, BStBl II 1974, 3; vgl. auch das BFH-Urteil vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, 382, BStBl II 1971, 688). - FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 15 K 261/09
Führen der Behandlung einer Ablöseverpflichtung als sofort abzugsfähige …
Rn. 37 Im Urteil vom 28. März 1973 I R 105/71 (BStBl. II 1974, 3, 6) stellte der BFH fest, dass wegen der Bezugnahme des § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG auf § 5 EStG für die anzusetzenden Buchwerte grundsätzlich die Wertansätze der Handelsbilanz maßgeblich sind. - BFH, 25.06.1992 - IV R 87/90
Gewinnfeststellungen aufgrund der Durchführung einer Außenprüfung bei einer …
Für eine ordnungsmäßige Bekanntgabe ist - wie sich aus dem Rechtsgedanken des § 9 des Verwaltungszustellungsgesetzes ergibt - ausschlaggebend, daß der Verwaltungsakt den Bekanntgabeempfänger erreicht und er erkennen kann, daß ihm der Bescheid mit Wirkung für den Inhaltsadressaten zur Kenntnis gegeben werden soll (vgl. BFH in BFHE 111, 453, BStBl II 1974, 3, 67; BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 IV R 24/87, BFHE 155, 472, BStBl II 1989, 346). - BFH, 15.11.1979 - IV R 49/76
Zur Abgrenzung des Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn, wenn die Veräußerung …
Dies zeige auch die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Ermittlung des begünstigten Veräußerungsgewinns in den Fällen der Auflösung von steuerfreien Rücklagen verschiedener Art (vgl. Urteile vom 25. Juni 1975 I R 201/73, BFHE 116, 532, BStBl II 1975, 848; vom 4. Juni 1973 IV R 133/71, BFHE 110, 330, BStBl II 1974, 27, und vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, BFHE 110, 257, BStBl II 1974, 3). - FG Düsseldorf, 30.09.2005 - 8 K 1614/02
Ansparrücklage; Gewinnzuschlag; Veräußerungsgewinn; Laufender Gewinn - Zurechnung …
Rn. 17 Es entspricht der herrschenden Meinung, dass die anlässlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe durch Auflösung steuerfreier Rücklagen entstehenden Erträge zum Veräußerungs- oder Aufgabegewinn gehören (BFH-Urteil vom 12. Juli 1973 IV R 183/70, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1974, 3 zur früheren Ausfuhrförderungsrücklage; BFH-Urteil vom 25. Juni 1975 I R 201/73, BStBl II 1975, 848 zur Ersatzbeschaffungsrücklage; BFH-Urteil vom 26. Juni 1990 VIII R 221/85, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFHE) 161, 466, 471 zur früheren Preissteigerungsrücklage; Kobor in Herrmann/Heuer/Raubach, EStG/KStG, § 16 EStG Anm. 338;… Blümich/Schlenker, EStG/KStG/GewStG, § 6b EStG, Rn. 257;… Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., 2005, § 7g, Rz. 24; Dötsch in Gedächtnisschrift für Knobbe-Keuk, 1997, 411, 414; Weßling, Deutsches Steuerrecht 2002, 1165).
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