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| BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuschläge - Fließende Grenze - Regelmäßig erzielte Einnahmen - Schwankende Höhe - Voraussetzungen für Zuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1972, 2334
- BStBl II 1972, 934
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.02.1958 - IV 552/54 S
Steuerrechtliche Bahandlung der Gewinne aus außerordentlichen Waldnutzungen
Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68
Nach dem Urteil des BFH IV 552, 556/54 S vom 20. Februar 1958 (BFH 66, 341, BStBl III 1958, 131), dem sich der Senat anschließe, errechneten sich die Zuschläge nach einer Überschußrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG. - BFH, 16.12.1965 - IV 299/61 U
Bemessung von Zuschlägen für nachhaltige Betriebseinnahmen - Vorliegen eines …
Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68
Daß es sich dabei um die Nettoeinnahmen, das heißt den Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben für die fraglichen Geschäfte handeln muß, ist zwar nur in § 9 Abs. 2 VOL ausdrücklich gesagt, doch ist bei sinnvoller Auslegung auch für § 7 VOL, der an sich von "Einnahmen" spricht, hiervon auszugehen (BFH-Urteil IV 299/61 U vom 16. Dezember 1965, BFH 84, 530, BStBl III 1966, 193). - BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U
Gewinnermittlung der nichtbuchführenden Landwirte und Forstwirte
Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68
Diese letztere Ansicht hat auch in dem Urteil des I. Senats des BFH I 52/60 U vom 13. März 1962 (BFH 75, 220, BStBl III 1962, 348) ihren Niederschlag gefunden. - BFH, 16.05.1963 - IV 321/59 U
Berücksichtigung der Betriebseinnahmen aus dem Verkauf eines Zuchttieres als …
Auszug aus BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68
In dem BFH-Urteil IV 321/59 U vom 16. Mai 1963 (BFH 77, 223, BStBl III 1963, 401) ist ausgeführt, es müsse sich bei nachhaltigen Einnahmen um solche handeln, "die etwa jährlich in gleicher Höhe wiederkehren"; bei wesentlich schwankenden Einnahmen komme daher nur ein Zuschlag nach § 9 Abs. 2 VOL in Betracht.
- BFH, 17.09.1987 - IV R 122/85
Zuschlag - Veräußerungsgewinn - Landwirt - Milchviehverband - …
Die Erfassung des Restes (15 Kühe) ist erforderlich, weil die Veräußerung des gesamten Milchviehbestandes kein normaler Vorgang der laufenden Bewirtschaftung, sondern ein außergewöhnlicher Vorfall ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1972 IV R 186/68, BFHE 107, 111, BStBl II 1972, 934), durch den ein Betriebszweig völlig aufgegeben worden ist (Felsmann in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 13a (n.F.) Anm. 82;… Engel in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand April 1987, § 13a Rdnr. 29;… Felsmann, a.a.O., Abschn. C Rdnrn. 273, 284 f.). - FG Hessen, 20.09.1979 - VI 149/75 Unter Hinweis auf Feuerbaum und Wirke (DB 1969, 1764; 1972, 2334) wird die Auffassung vertreten, daß jedenfalls bei (von Unterlieferanten bezogenen) Serienerzeugnissen sowie bei Sonderanfertigungen beide Berechnungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
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