Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1987 - IV R 190/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abweichung vom Geschäftsverteilungsplan als absoluter Revisionsgrund
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BFH, 19.02.1987 - IV R 190/84
Das Revisionsgericht muß anhand der Revisionsbegründung prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Revisionsführers zutrifft (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1952 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, ständige Rechtsprechung; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384). - BFH, 05.03.1970 - V R 135/68
Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund …
Auszug aus BFH, 19.02.1987 - IV R 190/84
Das Revisionsgericht muß anhand der Revisionsbegründung prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen des Revisionsführers zutrifft (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 14. Oktober 1952 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, ständige Rechtsprechung; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384). - BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
Auszug aus BFH, 19.02.1987 - IV R 190/84
Eine Abweichung vom Geschäftsverteilungsplan würde zudem nur dann einen absoluten Revisionsgrund darstellen, wenn sie willkürlich oder sonst mißbräuchlich wäre (vgl. BGH-Urteil vom 22. November 1957 4 StR 497/57, BGHSt 11, 106, 110); auch hierfür ergibt sich aus dem Vortrag des Klägers kein Anhaltspunkt.
- BFH, 01.10.1992 - V R 18/92
Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer bei einer Außenprüfung
Die Besetzungsrüge kann nur bei Vorliegen von Willkür durchgreifen (…BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 17/87, BFH/NV 1988, 307; BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 1987 IV R 190/84, BFH/NV 1988, 238;… vom 6. Oktober 1988 IV R 11/87, BFH/NV 1989, 442;… vom 21. November 1988 VIII R 5/88, BFH/NV 1989, 517; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 2. Juli 1987 9 CB 7/87, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 1339).
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