Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1970 - IV R 192/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bewertung eines Wochenendehauses als Privatvermögen bei Verwendung zu eigenen Wohnzwecken durch eindeutige Erklärung oder eindeutiges Verhlaten des Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 § 5 § 6 Abs. 1 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 99, 523
- BStBl II 1970, 754
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 24.05.1989 - I R 213/85
Bewertung von Nutzungsentnahmen - Stille Reserven des Wirtschaftsguts bei …
Dies entspricht allgemeiner Auffassung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Oktober 1953 IV 536/52 U, BFHE 58, 120, BStBl III 1953, 337; vom 13. Mai 1959 IV 131/58 U, BFHE 69, 22, BStBl III 1959, 269; vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754; vom 17. Januar 1974 IV R 93/70, BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240; vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40; vom 26. Juli 1979 IV R 170/74, BFHE 129, 315, BStBl II 1980, 176; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, § 4 Anm. 59, Stichwort: "Nutzung" a) bb); Bordewin in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, §§ 4-5 Rdnr. 239d; Nieland in Littmann/Bitz/Meincke, Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Rdnr. 199 ff.; Birkholz in Lademann/Söffing/Brockhoff, Einkommensteuergesetz, §§ 4, 5 Rdnr. 122; Biergans, Einkommensteuer und Steuerbilanz, 4. Aufl., S. 494), der sich der erkennende Senat anschließt. - BFH, 17.01.1974 - IV R 93/70
Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksteils für eigene …
Es ist zwar richtig, daß nach der Rechtsprechung des BFH eigengenutzte Wohnräume eines Steuerpflichtigen stets zum notwendigen Privatvermögen zu rechnen sind (BFH-Urteile vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754).Es muß also eindeutig feststehen, daß der Steuerpflichtige das Wohngebäude nur noch für eigene Wohnzwecke verwendet und verwenden will (Urteil IV R 192/67).
Eine solche eindeutige Entnahmehandlung hat der Senat in dem Fall des Urteils IV R 192/67 nicht gesehen, obschon auf einem Betriebsgrundstück ein Wochenendhaus errichtet worden war, das der Steuerpflichtige nur zur Verbringung seiner Freizeit verwendet hatte.
- BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79
Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen - …
Grundstücke oder Grundstücksteile, die zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben also solange Betriebsvermögen, bis sie - falls keine ausdrückliche Entnahmehandlung oder ein entsprechender Rechtsvorgang gegeben ist - durch eine Nutzungsänderung notwendiges Privatvermögen werden (vgl. BFH- Urteile vom 9. Januar 1964 IV 274/63 U, BFHE 78, 243, BStBl III 1964, 97; vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46, und vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754).
- BFH, 01.10.1986 - I R 96/83
Vermietung oder Verpachtung eines zuvor betrieblich genutzten Grundstücks als …
Umgekehrt wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens nicht schon durch eine vorübergehende außerbetriebliche Nutzung zu Privatvermögen (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1970 IV R 192/67; BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754; vom 17. Januar 1974 IV R 93/70, BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240; vom 11. Oktober 1979 IV R 125/76, BFHE 129, 40, BStBl II 1980, 40). - BFH, 21.06.1972 - I R 189/69
Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen …
b) Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen endete jedoch spätestens in dem Zeitpunkt, von dem an feststand, daß der Kläger das inzwischen erbaute Wohnhaus überwiegend für seine eigenen Wohnzwecke verwenden wollte (BFH-Urteil IV R 192/67 vom 29. April 1970, BFH 99, 523, BStBl II 1970, 754).Denn die eigenen Wohnräume sind stets dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen und können daher in der Regel nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen gemacht werden (vgl. BFH-Urteile I 117/60 S vom 29. November 1960, BFH 72, 500, BStBl III 1961, 183; IV 99/63 S vom 12. November 1964, BFH 81, 128, BStBl III 1965, 46; IV R 192/67, a. a. O.).
- BFH, 12.03.1992 - IV R 31/91
Wertung des Beginns von Umbaumaßnahmen als Entnahme
Bei der Errichtung eines Gebäudes, das nach den objektiven Gegebenheiten sowohl Betriebs- als auch Privatvermögen sein kann, auf einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück kann bei Fehlen einer Entnahmeerklärung nach der Rechtsprechung des BFH eine Entnahme erst für den Zeitpunkt angenommen werden, in dem feststeht, daß das Gebäude auf Dauer im außerbetrieblichen Bereich genutzt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 11.März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754).Ob der Beginn der Wohnnutzung im Jahre 1987 zur Entnahme geführt hat oder ob es sich, wie der Kläger dem FG vorgetragen hat, hinsichtlich der früheren Praxisräume nur um eine vorübergehende und deshalb nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754 nicht zur Entnahme führende Wohnnutzung handeln sollte, weil diese Räume wegen des erwarteten Großauftrags für eine jederzeit mögliche betriebliche Nutzung bereitgehalten werden sollten, kann dahinstehen.
- BFH, 24.11.1982 - I R 51/82
Bei Entnahme von oberen Stockwerken eines Gebäudes wird auch ein entsprechender …
Es bedürfte dann einer eindeutigen Entnahmehandlung des Klägers, die im Streitjahr stattgefunden haben müßte (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754; vom 17. Januar 1974 IV R 93/70, BFHE 111, 322, BStBl II 1974, 240). - BFH, 11.03.1980 - VIII R 151/76
Der zum Betriebsvermögen gehörende Grund und Boden wird entnommen, wenn das …
Aus diesem Grunde hat der BFH in dem Urteil vom 29. April 1970 IV R 192/67 (BFHE 99, 523, BStBl. II 1970, 754) die Entnahme eines Grundstücksteils aus dem Betriebsvermögen, dem es angehörte, erst für den Zeitpunkt angenommen, in dem feststand, daß das auf ihm errichtete Wochenendhaus von dem Steuerpflichtigen privat genutzt wurde. - BFH, 30.11.1977 - I R 115/74
Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen - …
Die besonderen Umstände des einzelnen Falles können aber auch ergeben, daß der Vorbereitungshandlung noch nicht der Charakter einer endgültigen Widmung von Wirtschaftsgütern zu betrieblichen Zwecken zukommt (vgl. zur Begründung notwendigen Privatvermögens BFH-Urteil vom 29. April 1970 IV R 192/67, BFHE 99, 523, BStBl II 1970, 754). - FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98
Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; …
In diesem Falle ist zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die Entnahme stattgefunden hat: Bereits das unbebaute Grundstück kann entnommen werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. April 1970 IV R 192/67, BStBl II 1970, 754 ); spätester Zeitpunkt ist der tatsächliche Beginn der Eigennutzung zu Wohnzwecken (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1977 I R 48/75, BStBl II 1977, 388 vom 11. April 1989 VIII R 266/84, BStBl II 1989, 621 ;… Schmidt/Heinicke, EStG , Kommentar, 23. Aufl., § 4 Rdnr. 360, ABC der Einlagen, Stichworte: Bebauung und Nutzung). - BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
- BFH, 17.08.1972 - IV R 104/71
Buchführender Landwirt - Gebäude der alten Hofstelle - Notwendiges …
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