Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1983 - IV R 194/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 100 Abs. 2; VGFG-EntlG Art. 3 § 4
- Wolters Kluwer
Anfechtungsklage - Gewinnfeststellungsbescheid - Betragsberechnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
FGO § 100 Abs. 2; VGFGEntlG Art. 3 § 4
Papierfundstellen
- BFHE 139, 119
- BB 1984, 1287
- BStBl II 1983, 776
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68
Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung
Auszug aus BFH, 21.07.1983 - IV R 194/81
Wird mit einer Anfechtungsklage die Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids beantragt, so ist das FG, soweit es den Gewinnfeststellungsbescheid für rechtswidrig erachtet, gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) grundsätzlich verpflichtet, den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid selbst zu ändern, d. h. den Gewinn neu festzustellen und zu verteilen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1968 GrS 3/68, BFHE 94, 436, 441, BStBl II 1969, 192).
- BFH, 02.03.1990 - III R 75/85
Bei Verpflichtung zur Neuberechnung der Steuer gem. Art. 3 § 4 VGFGEntlG darf …
Denn nach dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 21. Juli 1983 IV R 194/81 (BFHE 139, 119, BStBl II 1983, 776) muß ein FA eine ihm nach Art. 3 § 4 VGFGEntlG vom FG aufgegebene Neuberechnung der Steuer unverzüglich nach Bekanntgabe der Entscheidung des FG und nicht erst nach Rechtskraft dieser Entscheidung ausführen und mitteilen.Wenn Art. 3 § 4 VGFGEntlG entsprechend dem Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 139, 119, BStBl II 1983, 776 eine unverzügliche Neuberechnung der Steuer und Mitteilung dieser Berechnung vor Rechtskraft des Urteils vorsieht, dann muß er auch zulassen, daß der Steuerbescheid über die Neuberechnung unter die Bedingung der Rechtskraft des Urteils gestellt wird.
- BFH, 18.11.2004 - V R 37/03
Zur Rechtsnatur einer formlosen Mitteilung des FA i.S. des § 100 Abs.2 Satz 3, 1. …
Die Mitteilung trägt lediglich dem Bedürfnis der Beteiligten Rechnung, von dem Ergebnis der Neuberechnung möglichst bald zu erfahren (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 1983 IV R 194/81, BFHE 139, 119, BStBl II 1983, 776, unter 2. zu Art. 3 § 4 VGFGEntlG). - BFH, 05.03.1991 - VIII R 6/88
Hauptsacheerledigung in Revisionsverfahren, wenn Änderungsbescheid inhaltsgleich …
Im Streitfall bestand zu einer Änderung kein Anlaß oder gar eine Verpflichtung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Juli 1983 IV R 194/81, BFHE 139, 119, BStBl II 1983, 776), weil das FG den Steuerbetrag selbst errechnet hatte. - BFH, 23.02.1994 - IV R 12/93
Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Der Gesetzgeber hatte diese Verfahrensweise selbst in Art. 3 § 4 VGFGEntlG als vorübergehende Entlastung der Gerichte so vorgesehen und diese Möglichkeit nunmehr als dauernde Einrichtung in § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO geregelt (vgl. zu Art. 3 § 4 VGFGEntlG z. B. BFH-Urteile vom 6. März 1990 II R 63/87, BFHE 159, 555, BStBl II 1990, 504, und vom 21. Juli 1983 IV R 194/81, BFHE 139, 119, BStBl II 1983, 776).
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