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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3630
BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85 (https://dejure.org/1986,3630)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1986 - IV R 21/85 (https://dejure.org/1986,3630)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - IV R 21/85 (https://dejure.org/1986,3630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid - Pflicht zum Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs durch die Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.03.1986 - II R 5/84

    Zugangsvermutung gem. § 4 Abs. 1 VwZG gilt auch, wenn dritter Tag auf einen …

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85
    Das FG hat zutreffend entschieden, daß die Kläger nicht in substantiierter Weise dargelegt haben, daß sie erst nach Ablauf der Dreitagesfrist in den Besitz der Steuerbescheide gelangt seien; auch lassen die Umstände des Falles keinen Zweifel an einem typischen Geschehensablauf erkennen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1981 I R 140/78, BFHE 134, 213, BStBl II 1982, 102; vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485, und vom 5. März 1986 II R 5/84, BFHE 146, 27, BStBl II 1986, 462).
  • BFH, 12.08.1981 - I R 140/78

    Bekanntgabe - Steuerbescheid - Postzustellung

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85
    Das FG hat zutreffend entschieden, daß die Kläger nicht in substantiierter Weise dargelegt haben, daß sie erst nach Ablauf der Dreitagesfrist in den Besitz der Steuerbescheide gelangt seien; auch lassen die Umstände des Falles keinen Zweifel an einem typischen Geschehensablauf erkennen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1981 I R 140/78, BFHE 134, 213, BStBl II 1982, 102; vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485, und vom 5. März 1986 II R 5/84, BFHE 146, 27, BStBl II 1986, 462).
  • BFH, 19.12.1984 - I R 7/82

    Postzustellung - Steuerbescheid

    Auszug aus BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85
    Das FG hat zutreffend entschieden, daß die Kläger nicht in substantiierter Weise dargelegt haben, daß sie erst nach Ablauf der Dreitagesfrist in den Besitz der Steuerbescheide gelangt seien; auch lassen die Umstände des Falles keinen Zweifel an einem typischen Geschehensablauf erkennen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1981 I R 140/78, BFHE 134, 213, BStBl II 1982, 102; vom 19. Dezember 1984 I R 7/82, BFHE 143, 200, BStBl II 1985, 485, und vom 5. März 1986 II R 5/84, BFHE 146, 27, BStBl II 1986, 462).
  • FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20

    Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang

    Für den Prozessbevollmächtigten der Kläger bestand demgemäß die Obliegenheit einen etwaigen verspäteten Zugang der Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 vom 13. Juni 2018 umgehend dem Finanzamt anzuzeigen und sich mit diesem über die zu beachtende Frist zu verständigen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1454; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 60a [Nov.
  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer …

    Der Steuerpflichtige muss sich beim Finanzamt rechtzeitig über das Fristende informieren, wenn er eine Frist voll ausschöpfen will, er aber Zweifel an dem Fristenende hat (BFH, Urteil vom 23.10.1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 4 K 1440/10

    Keine begründeten Zweifel am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist

    Dabei hätte hier eine summarische Prüfung des Bescheiddatums und des Eingangsdatums bereits ein Überschreiten der Drei-Tages-Frist ergeben (zum diesbezüglichen Erkennen können eines atypischen Geschehensablaufs BFH Urteil vom 23.10.1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • FG München, 13.11.2006 - 8 K 3111/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum eines Steuerlaien über …

    Die Kläger haben aber die Erwartung eines weiteren Bescheides als Wiedereinsetzungsgrund innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist weder benannt noch vorgetragen (vgl. BFH Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91

    Beschwerde gegen Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung begründen zu können, die es erforderlich machen, daß das FA den rechtzeitigen Zugang nachweist, ist es jedoch erforderlich, daß der Antragsteller entsprechende Tatsachen substantiiert vorträgt (…Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 600/96

    Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 KraftStG …

    Hiernach ist eine Mitteilung an die zuständige KraftSt-Stelle möglich, wenn bei der Prüfung der Umsatzsteuer Feststellungen getroffen werden, die kraftfahrzeugsteuerliche Bedeutung haben (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, § 194 Anm. 394;… Frotscher in Schröder/Muuss, Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung, Kzu 4800, 2: Gosch in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 194 Rdnr. 225; in diesem Sinne auch BFH vom 30.08.1988 IV R 21/85, BStBl II 1989, 193, 195).
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