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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14223
BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84 (https://dejure.org/1985,14223)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1985 - IV R 227/84 (https://dejure.org/1985,14223)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - IV R 227/84 (https://dejure.org/1985,14223)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen …

    Auszug aus BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm persönlich zuzumutende Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt hat (BFH-Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324).

    In der Revisionsinstanz können die Feststellungen des FG nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des vorzuwerfenden Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (Urteil in BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324; Entscheidung vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2).

  • BFH, 11.08.1983 - IV R 20/81

    Zurechnung einer unerwarteten Verzögerung bei der Postbeförderung als Verschulden …

    Auszug aus BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84
    Den hiergegen gerichteten Einspruch wies das FA als verspätet zurück; Klage und Revision blieben erfolglos (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs - BFH -: IV R 20/81).Anfang 1980 reichte der Kläger seine Steuererklärung ein; daraus ergaben sich geringere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung.

    Der Senat hat durch Urteil vom 11. August 1983 IV R 20/81 entschieden, daß der Steuerbescheid dem Kläger wirksam durch Niederlegung bei der Postanstalt zugestellt worden ist und daß der Kläger die damit in Lauf gesetzte Einspruchsfrist versäumt hat.

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 37/81

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO beben eigenem groben Verschulden auch das …

    Auszug aus BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84
    In der Revisionsinstanz können die Feststellungen des FG nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit und die aus ihm abzuleitenden Sorgfaltspflichten richtig erkannt worden sind und ob die Würdigung der Verhältnisse hinsichtlich des vorzuwerfenden Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (Urteil in BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324; Entscheidung vom 28. Juni 1983 VIII R 37/81, BFHE 139, 8, BStBl II 1984, 2).
  • BFH, 28.03.1984 - I R 192/80
    Auszug aus BFH, 11.07.1985 - IV R 227/84
    Der Kläger meint, daß dies in Widerspruch zu einem Urteil des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. März 1984 I R 192/80 (nicht veröffentlicht) stehe, in dem ausgesprochen sei, daß der Hinweis auf Steuerart und Kalenderjahr das zugestellte Schriftstück nicht hinreichend identifiziere.
  • BFH, 09.03.1990 - VI R 19/85

    Unbilligkeit erhöhter Nachforderungen aufgrund geänderter Anrechnungsbeträge in …

    Ein grobes Verschulden kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, und vom 11. Juli 1985 IV R 227/84, BFH/NV 1986, 3).
  • FG Sachsen, 24.06.1999 - 3 K 265/98

    Voraussetzungen zur Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids gem. § 173 Abs. 1 …

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