Rechtsprechung
| BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 4 Abs. 3, § 7g
Voraussetzungen für Abzug einer Ansparrücklage bei Gewinnermittlung durch Überschußrechnung - Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 3, § 7g
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 3 § 7g
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Rechtsprechung - Ansparrücklage bei Existenzgründern
- IWW (Kurzinformation)
Ansparabschreibung - Rechtzeitige Konkretisierung einer geplanten Anschaffung erforderlich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich; Bildung einer den Gewinn mindernde Rücklage; Ansparrücklage im Verhältnis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts; Gewinnerhöhende Auflösung einer Rücklage; Bildung der Rücklage als ...
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparrücklage
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Ansparrücklage nur bei konkreten Angaben
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 4 Abs. 3, § 7g EStG
Einkommensteuer; Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug einer gebildeten Ansparrücklage
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparrücklage
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ansparrücklage
- Voraussichtliche Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes
Verfahrensgang
- FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Papierfundstellen
- BFHE 202, 250
- BB 2003, 1940
- DB 2003, 1933
- DB 2003, 1934
- BStBl 2004, 187
- BStBl II 2004, 187
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
a) Nach dem Urteil des XI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385) setzt die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG zwar nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt.Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
Vielmehr erfordert das Tatbestandsmerkmal einer "voraussichtlichen" Investition --aus der Sicht des Wirtschaftsjahres, für das die Ansparrücklage gebildet wird-- eine Prognose über ein hinreichend konkretes künftiges Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).
Die Investition muss noch objektiv möglich und durchführbar sein (ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2001 3 V 11/01, EFG 2001, 1359, mit zustimmender Anm. Hoffmann;… ebenso Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 7g Rz. 23; s. auch zur Konkretisierung der geplanten Investition die BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Im Anschluss daran hat der X. Senat des BFH durch Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250) jedoch entschieden, dass die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraussetzt.Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
Die Investition muss noch objektiv möglich und durchführbar sein (ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2001 3 V 11/01, EFG 2001, 1359, mit zustimmender Anm. Hoffmann;… ebenso Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 7g Rz. 23; s. auch zur Konkretisierung der geplanten Investition die BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
- BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (Senatsbeschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).Diese Angaben sind z.B. auch notwendig, wenn die geplante Investition unterbleibt und der Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG exakt errechnet werden muss (Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 159).
Auch in seinem Beschluss in BFH/NV 2003, 159, zur beabsichtigten Anschaffung einer EDV-Anlage stellte er darauf ab, dass die notwendige Konkretisierung einer geplanten Investition nicht mehr vor dem Zeitpunkt erfolgte, zu dem eine bereits gebildete Ansparrücklage wieder aufgelöst werden müsste.
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Das erfordert bereits zu diesem Zeitpunkt insbesondere konkrete Angaben zur Funktion des noch nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (s. auch Senatsurteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BFH/NV 2002, 1097, unter 3.b).Davon ist der Sache nach auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 199, 170, BFH/NV 2002, 1097 für einen erst zu eröffnenden Betrieb ausgegangen.
- BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Auch besteht zwischen der Bildung der Ansparrücklage und der eigentlichen Investition notwendigerweise ein Finanzierungszusammenhang (BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415, BFH/NV 2002, 181).b) Im Übrigen ermöglicht § 7g Abs. 3 EStG keine nur durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzte, ansonsten aber voraussetzungslose Rücklagenbildung (BFH-Urteil in BFHE 198, 415, BFH/NV 2002, 181).
- BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98
Gewinnschätzung nach Richtsätzen
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Obwohl der Steuerpflichtige bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nicht verpflichtet ist, Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481), muss er sowohl die einzelnen Geschäftsvorfälle festhalten als auch die betriebliche Veranlassung für geltend gemachte Betriebsausgaben belegen oder ggf. in anderer Form nachweisen (…Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 374 f.). - BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88
1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2. …
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Da eine gebildete Ansparrücklage nicht während eines Wirtschaftsjahres aufgelöst werden kann und der Zuschlag von 6 v.H. sich auf ein volles Wirtschaftsjahr bezieht (§ 7g Abs. 5 EStG; vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1989 IV R 83/88, BFHE 159, 133, BStBl II 1990, 290, zu dem insoweit gleich lautenden § 6b Abs. 6 EStG), kann auch die auf einem Ansatzwahlrecht beruhende Ansparrücklage erst zum Schluss des Wirtschaftsjahres bei der Aufstellung der Bilanz gebildet bzw. erst bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen werden. - FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98
Keine Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG nach Ablauf des …
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 735 veröffentlicht worden. - FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage
Auszug aus BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Die Investition muss noch objektiv möglich und durchführbar sein (ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2001 3 V 11/01, EFG 2001, 1359, mit zustimmender Anm. Hoffmann;… ebenso Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 7g Rz. 23;… s. auch zur Konkretisierung der geplanten Investition die BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
entweder die Investitionsfrist bereits abgelaufen war und tatsächlich keine Investition vorgenommen worden war (BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187),. - BFH, 13.07.2011 - X B 117/10
Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer …
Rn. 2 1. Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 1999 IV R 68/98 (BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481), vom 6. März 2003 IV R 23/01 (BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187) und vom 20. Dezember 2006 X R 31/03 (BFHE 216, 288, BStBl II 2007, 862) liegt nicht vor bzw. ist nicht entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt worden.Rn. 6 b) Auch die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481, sowie in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187 rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.
Rn. 7 aa) Das FG hat seine Entscheidung --neben dem Fehlen des für die Verfolgbarkeit der Ansparabschreibung in der Gewinnermittlung erforderlichen Buchnachweises-- kumulativ auf die nicht rechtzeitig erfolgte, hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition gestützt, bezüglich derer die Klägerin etwaige Zulassungsgründe nicht dargelegt hat, so dass insoweit eine Divergenz zu den Entscheidungen in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481 und in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187 ausscheidet.
Ein Abzug der Ansparabschreibung als Betriebsausgabe bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, setzt nach der Rechtsprechung des BFH jedoch voraus, dass dieser die "voraussichtliche" --tatsächlich jedoch nicht durchgeführte-- Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert hat (BFH-Urteile in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, und vom 2. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl II 2006, 903).
Rn. 11 cc) Schließlich fehlt es für eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187 jedenfalls auch an einem tragenden Rechtssatz der vermeintlichen Divergenzentscheidung des BFH in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, von dem in der angefochtenen Entscheidung des FG abgewichen worden ist.
Tragend für die Entscheidung des BFH in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187 war, dass der Kläger innerhalb des Investitionszeitraums --trotz der nach § 4 Abs. 3 EStG nicht bestehenden Aufzeichnungspflicht-- den nach § 7g Abs. 6 i.V.m. § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG erforderlichen Buchnachweis nicht erbracht sowie die voraussichtliche Investition nicht hinreichend konkretisiert hatte.
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Dies sei der Fall, wenn sie erstmals zu einem Zeitpunkt geltend gemacht werde, der nach dem Zeitpunkt liege, zu dem die Rücklage --mangels erfolgter Investition-- bereits wieder aufzulösen gewesen wäre (z.B. BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 4., Rz 19, …und vom 29. November 2007 IV R 83/05, BFH/NV 2008, 1130), oder wenn die Ansparabschreibung so kurzfristig vor dem Ende des Investitionszeitraums geltend gemacht werde, dass der Steuerpflichtige selbst nicht mehr damit rechne, die Investition noch rechtzeitig vornehmen zu können (…BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1130, unter II.1.b bb, Rz 24).
- BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt - …
Dies setzt eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen aus der Sicht des Endes des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums voraus (…vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, m.w.N.; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187;… BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).Notwendig sind insbesondere Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385;… BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563; BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
Entsprechendes gilt --entgegen z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 II 357/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 175)-- erst recht, wenn der Investitionszeitpunkt auf einen bestimmten Monat innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums festgelegt wird, da sich die Auflösung der Rücklage bzw. die nach § 7g Abs. 6 EStG anzusetzende Betriebseinnahme stets nur zum Ende eines Wirtschaftsjahrs auswirken (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
- BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Erforderlich sei eine Prognoseentscheidung über künftiges Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.2., 4.; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 2., und in BFH/NV 2005, 848, unter II.2.).Gleiches gilt, wenn die Ansparabschreibung erstmals zu einem Zeitpunkt geltend gemacht wird, der nach dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Rücklage --mangels erfolgter Investition-- bereits wieder aufzulösen gewesen wäre (BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, unter 4.), bzw. wenn die Geltendmachung so kurzfristig vor diesem Zeitpunkt erfolgt, dass auch der Steuerpflichtige selbst nicht mehr damit rechnet, die Investition noch rechtzeitig vornehmen zu können (…BFH-Urteil vom 29. November 2007 IV R 83/05, BFH/NV 2008, 1130, unter II.1.b bb).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05
Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer …
Nach § 7g Abs. 6 EStG sind bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, die Abs. 3 bis 5 mit Ausnahme von Abs. 3 Nr. 1 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Bildung der Rücklage als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).Im Streitfall erfüllen die Ansparabschreibungen nach den Feststellungen des FG die Voraussetzungen nach § 7g Abs. 3 EStG (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187, m.w.N.), mussten indes mangels Inanspruchnahme durch entsprechende Investitionen nach Maßgabe des § 7g Abs. 4 bis 6 EStG gewinnerhöhend aufgelöst werden.
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
Das reicht indessen nicht aus (Senatsurteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187). - BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Allerdings muss die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt ausreichend konkretisiert sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; s.a. BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004, BStBl I 2004, 337, Tz. 7 f.). - BFH, 17.01.2012 - VIII R 48/10
Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags nach Abschluss der begünstigten …
Am Finanzierungszusammenhang fehlt es auch, wenn der Abzugsbetrag erst nach Ablauf des (nunmehr dreijährigen) Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass tatsächliche Investitionen durchgeführt wurden (…Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7g Rz 17; vgl. zu § 7g EStG a.F. BFH-Urteile vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; in BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66, unter II.2.; vom 2. August 2006 XI R 44/05, BFHE 214, 486, BStBl II 2006, 903, unter II.3.). - BFH, 26.02.2008 - VIII R 82/05
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG bei unterjähriger Auflösung der Rücklage
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG können bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung ebenso wie bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nur zum Ende, nicht aber während eines Wirtschaftsjahres aufgelöst werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).Schon im Zusammenhang mit der Frage, ob ein Steuerpflichtiger --mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG-- eine Ansparrücklage wirksam gebildet hatte, hat der BFH darauf hingewiesen, dass eine solche Rücklage nicht während eines Wirtschaftsjahres aufgelöst werden kann (BFH-Urteil vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
Der insoweit maßgebliche Zeitpunkt ergibt sich unmittelbar aus dem Umstand, dass die auf einem Ansatzwahlrecht beruhende Ansparrücklage erst zum Schluss des Wirtschaftsjahres bei der Aufstellung der Bilanz gebildet oder bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen werden kann (so BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
- BFH, 15.09.2010 - X R 21/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
- BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04
Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § …
- BFH, 21.09.2005 - X R 32/03
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
- BFH, 16.06.2004 - X B 172/03
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 , Abs. 6 EStG
- BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG
- FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03
Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
- FG München, 11.03.2009 - 1 K 3814/07
Steuerliche Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für eine versehentlich erst …
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Bildung einer Ansparabschreibung zum Ausgleich eines steuerlichen …
- FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02
Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
- FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der …
- BFH, 02.08.2006 - XI R 44/05
Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der …
- FG Niedersachsen, 18.12.2013 - 4 K 159/13
Nachträgliche Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei bereits erfolgter …
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/08
Ansparrücklage eines Existenzgründers
- BFH, 15.09.2010 - X R 22/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
- BFH, 25.01.2008 - X B 90/07
Zur Revisionszulassung führender sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
- BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 2060/05
Kindergeld; Einkommensgrenze; Ansparrücklage; Bezug; Sonderabschreibung - …
- BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Ansparrücklage nach § 7g EStG
- FG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 K 232/03
Ansparrücklagen für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - Sammelbuchung - …
- BFH, 22.10.2007 - X B 137/07
Hinreichende Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug …
- BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12163/10
Investitionsabzugsbetrag: Anforderungen an die Form und den Zeitpunkt der Angaben …
- FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04
Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage
- FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04
Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins; …
- FG Brandenburg, 13.05.2004 - 4 V 2873/03
Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung; Antrag …
- FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 308/12
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes …
- BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung
- FG Bremen, 18.05.2006 - 1 K 174/05
Verfolgbarkeit der Bildung der Rücklage in der Buchführung als Voraussetzung für …
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 1516/04
Gewinnzuschlag nach § 7g Abs. 5 EStG bei unterjähriger Auflösung der Rücklage
- BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der …
- FG Thüringen, 28.04.2005 - II 1375/03
Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist - Höhe der Rückstellung für die …
- BFH, 28.09.2011 - X B 69/11
Zulässiges Übergehen eines Beweisantrags - Finanzierungszusammenhang zwischen …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g …
- BFH, 29.09.2006 - XI B 136/05
Keine § 7g-Rücklage für bereits vorgenommene Investition
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2005 - 1 K 397/02
Positive Investitionsprognose als Voraussetzung für Bildung einer Ansparrücklage …
- FG Münster, 27.01.2005 - 12 K 4155/03
Bilanzänderung
- BFH, 27.03.2014 - X B 67/13
Keine Divergenz bei unterschiedlicher Rechtslage
- FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 1147/05
Zulässigkeit einer Bilanzänderung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. …
- FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 4866/03
Kommanditgesellschafter einer Publikums-KG kein Existenzgründer i.S. des § 7g …
- BFH, 03.12.2007 - VIII B 28/07
NZB: Zum Zeitpunkt der Bildung einer Ansparrücklage
- FG Hessen, 31.01.2013 - 4 K 985/11
Eigenständiger Betrieb i.S. des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG); (Eigenständiger Betrieb …
- BFH, 27.06.2006 - X B 48/06
Zulassung der Revision wegen Divergenz
- FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Fortführung einer nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten Rücklage nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu …
- BFH, 04.08.2004 - IV B 238/02
Ansparrücklage bei Einnahmenüberschuss-Rechnung
- FG Berlin, 24.07.2006 - 9 K 9052/03
Berücksichtigung einer nachträglich beantragten Ansparabschreibung bei …
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 1615/02
Voraussetzungen für die nachträgliche Auflösung bzw. Bildung einer Ansparrücklage …
- FG Hessen, 21.09.2006 - 3 V 3462/05
Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage - Kontoauszüge als …
- FG München, 28.04.2005 - 15 K 1207/04
Bilanzberichtigung; Ansatzwahlrecht
- FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06
Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von …
- FG Hamburg, 14.10.2008 - 2 K 123/07
Einkommensteuer: Berücksichtigung von Verlusten aus einer atypischen stillen …
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 4800/06
Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung - …
- FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 EStG 2006; …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2008 - 12 V 12287/07
Aussetzung der Vollziehung: Nachträgliche Bildung einer Ansparabschreibung
- FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2005 - 1 K 371/02
Angabe der Mandantennamen eines Steuerberaters als Voraussetzung für den …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06
Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung
- FG Berlin-Brandenburg, 28.01.2008 - 12 V 12276/07
Aussetzung der Vollziehung: Anforderung für Anerkennung einer Ansparrücklage
- FG München, 26.07.2004 - 6 K 342/03
Voraussetzung einer § 7g EStG -Rücklage
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage
- FG Hamburg, 11.02.2004 - V 244/03
- FG München, 04.07.2006 - 10 K 4121/04
Möglichkeit der erstmaligen Geltendmachung einer Ansparabschreibung gem. § 7g …
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