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| BFH, 30.06.1983 - IV R 23/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.08.1982 - IV R 31/82
Feststellungsbeteiligte - Gewinnfeststellungsbeschluß
Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 23/81
NV: Ebenso wie für die Setzung der Ausschlußfrist nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG (Einreichung der Prozeßvollmacht) ist es für die Fristsetzung nach Art. 3 § 3 VGFGEntlG (Vorbringung von Erklärungen und Beweismittel) erforderlich, daß die fristsetzende Verfügung vom Richter unterschrieben wird; ein Handzeichen genügt nicht (vgl. BFH-Urteil vom 26.8.1982 IV R 31/82).2. - BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71
Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 30.06.1983 - IV R 23/81
NV: Ein nicht ausdrücklich gerügter Verfahrensmangel ist vom Revisionsgericht zu beachten, wenn er mit einem gerügten Mangel zusammenhängt (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.1975 VII R 150/71).
- BFH, 09.07.2018 - VI B 113/17
Anforderungen an eine wirksame Fristsetzung gemäß § 79b Abs. 1 und Abs. 2 FGO
Rn. 6 § 79b FGO erfordert insoweit nach allgemeiner Meinung insbesondere, dass die eine Frist anordnende Verfügung des Vorsitzenden oder des Berichterstatters (§ 79 FGO) unterschrieben worden ist, so dass ein Namenskürzel (Paraphe) nicht ausreicht (s. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1982 IV R 31/82, BFHE 136, 351, BStBl II 1983, 23; vom 16. März 1983 IV R 147/80, BFHE 138, 143, BStBl II 1983, 476, und vom 30. Juni 1983 IV R 23/81, juris;… BFH-Beschluss vom 25. Januar 2016 VII B 97/15, BFH/NV 2016, 764; Stalbold in Gosch, FGO § 79b Rz 38; Seer und Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 79b FGO Rz 11 und § 65 FGO Rz 26; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 79b FGO Rz 115).
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