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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1970 - IV R 236/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1052
BFH, 20.08.1970 - IV R 236/67 (https://dejure.org/1970,1052)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1970 - IV R 236/67 (https://dejure.org/1970,1052)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1970 - IV R 236/67 (https://dejure.org/1970,1052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Anteil eines Gesellschafters - Übergang nach Tod - Wegfall des Kapitalkontos - Erblasser - Veräußerungsverlust - Betriebliche Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 357
  • DB 1971, 316
  • BStBl II 1971, 83
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1962 - I 82/60 U

    Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Gestaltung der Erb- und Schenkungsvorgänge …

    Auszug aus BFH, 20.08.1970 - IV R 236/67
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, beurteilt sich in erster Linie nach der von den Beteiligten gewählten und ernsthaft durchgeführten zivilrechtlichen Gestaltung (vgl. auch BFH-Urteil I 82/60 U vom 21. August 1962, BFH 76, 482, BStBl III 1963, 178).
  • BFH, 26.07.1963 - VI 353/62 U

    Versteuerung und Zurechnung des Veräußerungsgewinns nach der Veräußerung einer …

    Auszug aus BFH, 20.08.1970 - IV R 236/67
    In einem Fall, in dem der Erblasser mit seinem Tode aus der Gesellschaft ausscheidet, die Gesellschaft also nicht mit dem Erben fortgesetzt wird, ergäbe sich ein dem Erblasser zuzurechnender Veräußerungsgewinn oder -verlust nur dann, wenn der Erbe mit einem das Kapitalkonto des Erblassers übersteigenden oder unterschreitenden Betrag abgefunden worden wäre (vgl. Urteil des BFH VI 353, 354/62 U vom 26. Juli 1963, BFH 77, 438, BStBl III 1963, 481).
  • BFH, 27.05.1981 - I R 123/77

    Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb …

    Auf die Entscheidungen des RFH vom 17. August 1938 VI 498/38 (RStBl 1938, 1068) sowie des BFH vom 20. August 1970 IV R 236/67 (BFHE 100, 357, BStBl II 1971, 83) und vom 11. Juli 1973 I R 126/71 (BFHE 110, 402, BStBl II 1974, 50) wird verwiesen.
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