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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1983 - IV R 236/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,22759
BFH, 10.03.1983 - IV R 236/81 (https://dejure.org/1983,22759)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1983 - IV R 236/81 (https://dejure.org/1983,22759)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1983 - IV R 236/81 (https://dejure.org/1983,22759)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.06.1969 - VI R 229/68

    Berufsausbildung - Eigene Erwerbsgrundlage - Handwerker - Meisterprüfung - …

    Auszug aus BFH, 10.03.1983 - IV R 236/81
    NV: Aus einem Urteil muß zu entnehmen sein, aufgrund welcher Unterlagen oder Überlegungen das Gericht zu den für die Entscheidung erforderlichen tatsächlichen Feststellungen und zu den rechtlichen Folgerungen gelangt ist, da nur so die Entscheidung nachprüfbar ist (vgl. BFH-urteil vom 4.6.1969 VI R 229/68).4.
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Demzufolge hat der BFH erkannt, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn zulässigerweise nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, nicht verpflichtet sind, ein Kassenbuch zu führen (BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris Nr: STRE835031760;… so auch Cöster in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 146 Rz. 3 i.V.m. § 145 Rz. 4;… Weber-Grellet in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rz. D 57;… Schmidt/ Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 4 Rz. 372;… a.A. Sauer in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 146 AO 1977 Rz. 36).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall auch notwendige Voraussetzung für den Schluß, daß die Betriebseinnahmen vollständig erfaßt sind und die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlaßt angesehen werden können (Senatsurteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, NV, JURIS-Dokument-Nr. 416399).

    Im Einzelfall kann etwas anderes gelten (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, NV, JURIS-Dokument-Nr. 416399).

  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …

    b) Es liegt auch keine Abweichung zum BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81 (juris) vor.

    Hieran fehlt es, da das BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81 darauf beruht, dass bei Steuerpflichtigen, bei denen Barzahlungen nur in sehr geringem Umfang vorkommen, das Fehlen eines Kassenbuchs in der Regel eine Vollschätzung nicht rechtfertigt.

    Darüber hinaus bestehen im Streitfall weitere Besonderheiten, wie z.B. die bereits vom Steuerberater des Klägers vorgenommenen "pauschalen Zuschätzungen", so dass der Streitfall nicht als vom BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81 mitentschieden angesehen werden kann.

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der …

    Rn. 38 aa) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris, zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei einem Steuerberater wegen einer fehlenden Barkasse).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung …

    Die Feststellung eines Kassenbestands, für den ein Kassenbuch bei einer Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich aufgrund ordnungsgemäßer Buchführung erforderlich ist, kommt nicht in Betracht (…BFH-Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Februar 1973 IV R 69/69, BStBl II 1973, 480; BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris; Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 13. Januar 2010 1 K 1101/05, EFG 2010, 772; Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2010 12 K 2714/06 E, U, juris).
  • FG Hamburg, 16.11.2016 - 2 K 110/15

    Schätzung bei gewerblichen Einkünften aus Eigenprostitution - …

    Demzufolge hat der BFH erkannt, dass Steuerpflichtige, die ihren Gewinn zulässigerweise nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, nicht verpflichtet sind, ein Kassenbuch zu führen (BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, nv.).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    Da die Klägerin die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet, sind schon auf der Grundlage von § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 5 UStG die tatsächlich erfolgten Einnahmen aufzuzeichnen, ohne dass es einer Entscheidung darüber bedarf, ob die Aufzeichnungspflicht insoweit auch aus § 4 Abs. 3 EStG zur Ermöglichung einer Gewinnermittlung folgt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.03.1983, IV R 236/81, n.v. juris).
  • FG Hamburg, 20.11.2006 - 2 V 194/06

    Mündliche Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung als …

    Demgegenüber ist eine Schätzung nicht gerechtfertigt, wenn sich die aufgefundenen Fehler richtig stellen lassen bzw. wenn das Buchführungsergebnis trotz festgestellter formeller Mängel zweifellos richtig ist (BFH, Urteil vom 10.03.1983, IV R 236/81, n.v. juris, Seer a.a.O. § 162 Tz. 43).

    Selbst wenn in dem jeweiligen Betrieb erfahrungsgemäß Barzahlungen nur in sehr geringem Umfang vorkommen, kann bei fehlender Aufzeichnung ggf. eine Ergänzungsschätzung gerechtfertigt sein (BFH, Urteil vom 10.03.1983, a.a.O.).

  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3612/17

    Zulässigkeit einer Schätzung dem Grunde und der Höhe nach aus einer Tätigkeit als …

    Deshalb bieten die Kontoauszüge keinerlei Gewähr für die vollständige Erfassung der Einnahmen, wobei angesichts vorhandener weiterer Konten nicht entscheidungserheblich ist, ob ein Erfahrungssatz zu berücksichtigten wäre, wonach Freiberufler nur in sehr geringem Umfang Bareinnahmen erzielen (so BFH, Urteil vom 10.03.1983, IV R 236/81, juris zu Steuerberatern).
  • FG Hessen, 20.03.1995 - 4 K 3611/88

    Klagebefugnis der Gesellschafter einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen …

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