Rechtsprechung
| BFH, 04.08.1983 - IV R 242/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12
Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten …
Denn auch durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart darf das Gesamtergebnis des unternehmerischen Erfolges nicht verfälscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1977 IV R 119/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866; vom 4. August 1983 IV R 242/80, juris; vom 22. November 2011 VIII R 5/08, juris; vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820;… in BFH/NV 2014, 514). - BFH, 13.02.2003 - IV R 12/01
Erhaltungsaufwendungen/Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
Dies gebietet schon der Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit (s. nur Senatsurteile vom 23. November 1961 IV 98/60 S, BFHE 74, 535, BStBl III 1962, 199, und vom 4. August 1983 IV R 242/80, juris), wenn nicht auch eine am Gleichheitssatz orientierte verfassungskonforme Auslegung der Stichtagsregelung des § 52 Abs. 15 Satz 2 EStG a.F. .
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