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Rechtsprechung
   BFH, 28.05.1986 - IV R 25/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10760
BFH, 28.05.1986 - IV R 25/85 (https://dejure.org/1986,10760)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1986 - IV R 25/85 (https://dejure.org/1986,10760)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - IV R 25/85 (https://dejure.org/1986,10760)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …

    Auszug aus BFH, 28.05.1986 - IV R 25/85
    Da der Kläger im Streitfall weder einen bezifferten Revisionsantrag gestellt hat, noch aus seinem sonstigen Vorbringen im Revisions- und Klageverfahren zu entnehmen ist, inwiefern er glaubt, durch die angefochtenen Steuerbescheide in seinen Rechten verletzt zu sein (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99), nimmt der Senat auch für das vorliegende Revisionsverfahren den in § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG vorgesehenen Streitwert von 4.000,00 DM an.
  • BFH, 09.04.1990 - III E 3/89

    Bestimmung des Streitwerts

    Der Sach- und Streitstand des Revisionsverfahrens einschließlich des Verfahrens vor dem FG bietet hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so daß die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG für eine Streitwertbestimmung auf 6.000,00 DM vorliegen (…vgl. die Entscheidungen des BFH in vergleichbaren Fällen vom 14. November 1985 IX R 58/82, BFH/NV 1986, 295; vom 28. Mai 1986 IV R 25/85, BFH/NV 1988, 587; vom 30. März 1978 IV R 123/77, nicht veröffentlicht - NV - vom 11. Juni 1980 IV R 133/79, NV).
  • BFH, 23.04.1990 - X S 1/90

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwertes

    Zwar kann als Streitwert für das Revisionsverfahren auch der Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in Betracht kommen, wenn ein Revisionskläger keinen bezifferten Revisionsantrag gestellt hat und aus seinem sonstigen Vorbringen im Revisionsverfahren und Klageverfahren nicht zu entnehmen ist, in welchem Umfang er meint, durch die angefochtene Verwaltungsentscheidung in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Mai 1986 IV R 25/85, BFH / NV 1988, 587).
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