Rechtsprechung
| BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einlegung einer Revision durch Benennung als "Nichtzulassungsbeschwerde"
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.01.1985 - IV R 106/81
GmbH & Co. KG - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Einkünfte aus Land- und …
Auszug aus BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86
Sie stellte den Antrag "Zulassung der Revision an den Bundesfinanzhof", weil, wie im einzelnen eingehend begründet wird, die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe und das FG-Urteil von dem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Januar 1985 IV R 106/81 (BFHE 143, 68, BStBl II 1985, 291) abweiche.Mit Beschluß vom 30. September 1985, den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 17. Oktober 1985 zugestellt, hat das FG der Beschwerde abgeholfen und die Revision zugelassen, weil das Urteil "von der später veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 17. Januar 1985 IV R 106/81, BStBl II 1985, 291) abweicht und auf der Abweichung beruht".
- BFH, 10.08.1977 - II R 89/77
Steuerberater - Zustellung des Beschwerdebescheides - Sorgfältige Prüfung der …
Auszug aus BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86
Auch muß die Versäumung der Revisionsfrist im Hinblick auf die eindeutige Rechtsmittelbelehrung im angefochtenen Urteil als verschuldet beurteilt werden (BFH-Beschluß vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769). - BFH, 26.06.1969 - VI R 125/68
Nicht typische Berufskleidung - Kosten der privaten Lebenshaltung - …
Auszug aus BFH, 21.07.1986 - IV R 31/86
Danach ist nicht erforderlich, daß das FG im Abhilfebeschluß die Prozeßbeteiligten nochmals darüber belehrt, wann die Revisionsfrist zu laufen beginnt, sofern die Revision auf Beschwerde hin zugelassen wird (BFH-Urteil vom 26. Juni 1969 VI R 125/68, BFHE 97, 103, 105, BStBl II 1970, 7).
- BFH, 09.04.1991 - V R 88/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung
In den Fällen der Versäumung der Revisionsfrist nach Zulassung der Revision durch den BFH oder das FG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Versäumnis nicht ohne Verschulden (z. B. BFH-Beschlüsse vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; vom 21. Juli 1986 IV R 31/86, BFH/NV 1988, 87), sofern - wie im Streitfall - die im FG-Urteil enthaltene Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Beginns und der Dauer der Revisionseinlegungsfrist eindeutig ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".