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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7412
BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89 (https://dejure.org/1989,7412)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1989 - IV R 33/89 (https://dejure.org/1989,7412)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1989 - IV R 33/89 (https://dejure.org/1989,7412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertretung durch Rechtslehrern an deutschen Hochschulen vor dem Bundesfinanzhof - Einfluss der Emeritierung auf die Postulationsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 17.76

    Verabschiedete Honorarprofessoren - Postulationsfähigkeit - Bemessung des …

    Auszug aus BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89
    Im Gegensatz zu § 67 Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung gewährt Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG selbst einem Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule keine Postulationsfähigkeit (vgl. zu den Gründen BTDrucks 7/3654 A III Art. 1 zu Nr. 1), weswegen der Senat auch nicht der Frage nachzugehen hat, ob die Emeritierung hierauf Einfluß ausüben würde (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1977 VIII C 17.76, BVerwGE 52, 161).
  • BFH, 04.10.1984 - IV R 16/82

    Steuerprozeß einer KG - Prozeßvertreter - KG - Liquidator - Angehöriger der …

    Auszug aus BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89
    Der Kläger ist auch nicht ausnahmsweise selbst zur Einlegung der Revision befugt (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 9. März 1976 VII K 18/75, BFHE 118, 290, BStBl II 1976, 449; vom 4. Oktober 1984 IV R 16/82, BFHE 142, 106, BStBl II 1985, 60).
  • BFH, 09.03.1976 - VII K 18/75

    Vertretungszwang vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Auszug aus BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89
    Der Kläger ist auch nicht ausnahmsweise selbst zur Einlegung der Revision befugt (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 9. März 1976 VII K 18/75, BFHE 118, 290, BStBl II 1976, 449; vom 4. Oktober 1984 IV R 16/82, BFHE 142, 106, BStBl II 1985, 60).
  • BVerfG, 12.09.1983 - 1 BvR 1060/83
    Auszug aus BFH, 29.05.1989 - IV R 33/89
    Selbst wenn der Kläger wenigstens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens gelehrt haben sollte und auch noch nach seiner Emeritierung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes als Steuerberater bestellt werden könnte (zum Problem allgemein Schroeder, Deutsches Steuerrecht 1989, 28), ist er doch ohne Bestallung dem gemäß Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG bezeichneten Personenkreis nicht zugehörig (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 1983 1 BvR 1060/83, Neue Wirtschafts-Briefe, Fach 1, 357) und demgemäß auch nicht befugt, in eigener Sache persönlich Revision einzulegen.
  • BSG, 08.05.2007 - B 1 KR 160/06 B

    Postulationsfähigkeit von Rechtslehrern vor dem BSG

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat auch der BFH einen emeritierten ordentlichen Professor für Betriebswirtschaftslehre nicht als postulationsfähig iS von Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG angesehen (vgl BFH, Beschluss vom 29.5.1989 - IV R 33/89).
  • BFH, 26.08.1991 - IV B 135/90

    Ausnahmefall der Gesetzeswidrigkeit in Folge des Fehlens jeglicher …

    Damit ist dem Beschwerdeführer grundsätzlich die Anrufung des Bundesfinanzhofs (BFH) verschlossen, denn ein Rechtsmittel ist nicht mehr gegeben (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 24. Januar 1989 IV B 174/88, BFH/NV 1990, 251).
  • BFH, 26.07.1994 - I B 45/94

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes für ein finanzgerichtliches …

    So ist z. B. ein Hochschullehrer, der aufgrund seiner Ausbildung und einer mehrjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens zum Steuerberater bestellt werden könnte, nicht befugt, seinen Rechtsstreit vor dem BFH selbst zu führen (s. BFH-Beschluß vom 29. Mai 1989 IV R 33/89, BFH/NV 1990, 251).
  • BFH, 20.06.1990 - III B 92/90

    Vertretungsbefugnis vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Nach dem Beschluß des BFH vom 13. April 1988 II B 40/88 (…BFH/NV 1989, 311) würde noch nicht einmal ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genügen, solange die Zulassung selbst noch aussteht (ähnlich auch der Beschluß des BFH vom 29. Mai 1989 IV R 33/89, BFH/NV 1990, 251, betreffend einen Professor der Betriebswirtschaftslehre, der nicht zum Steuerberater bestellt war).
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