Rechtsprechung
| BFH, 12.10.1972 - IV R 37/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bilanzstichtag - Verluste einer Kapitalgesellschaft - Organverhältnis mit Ergebnisabführung - Buchansatz
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 107, 282
- DB 1973, 36
- BStBl II 1973, 76
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.1967 - I 262/63
Ergebnisabführungsvertrag - Organschaftsverhältnis - Abwicklungsgewinn - …
Auszug aus BFH, 12.10.1972 - IV R 37/68
Allerdings hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil I 262/63 vom 18. Oktober 1967 (BFH 90, 370, BStBl II 1968, 105) entschieden, die Ertraglosigkeit der Anteile des Minderheitsgesellschafters einer Organgesellschaft rechtfertige einen Abschlag vom Vermögen. - BFH, 17.09.1969 - I 170/65
Kapitalgesellschaft - Buchwert einer Beteiligung - GmbH - Substanzwert - …
Auszug aus BFH, 12.10.1972 - IV R 37/68
a) Der I. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil I 170/65 vom 17. September 1969 (BFH 97, 160, BStBl II 1970, 48) mit einer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Beteiligung an einer Organgesellschaft und dabei mit den Fragen beschäftigt, ob und unter welchen Umständen die Ertragslosigkeit von Beteiligungen allgemein Anlaß zu einer Teilwertabschreibung sein könne, ob allgemein der Substanzwert der Beteiligung die entscheidende Rolle spiele und der Ertragswert von untergeordneter Bedeutung sei. - BFH, 29.03.1963 - III 352/59 U
Bewertung nichtnotierter Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …
Auszug aus BFH, 12.10.1972 - IV R 37/68
Materiell-rechtlich habe das FG die Rechtsprechung des BFH zur Bewertung nichtnotierter Anteile an einer GmbH, soweit die GmbH Organgesellschaft sei und deren Gewinne und Verluste der Obergesellschaft zuzurechnen seien, insbesondere das BFH-Urteil III 352/59 U vom 29. März 1963 (BFH 77, 19, BStBl III 1963, 324) außer acht gelassen.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06
Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten
Unter Tz. 1.8 und 1.9 begründete der Außenprüfer die Wertaufholungen insbesondere unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 17. September 1969 (BStBl II 1970, 48) und vom 12. Oktober 1972 (BStBl II 1973, 76 ) damit, dass die Beteiligungen an 100%-igen Organgesellschaften mindestens mit dem Substanzwert anzusetzen seien, und des Weiteren mit dem zum 31. Dezember 1999 ausgewiesenen bilanziellen Eigenkapital der beiden Beteiligungsgesellschaften.Der Außenprüfer habe die vorgenommene Wertaufholung damit begründet, dass bei beiden Gesellschaften ein über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegender Substanzwert vorhanden gewesen sei und die seit 1995 angefallenen Verluste keinen Grund für eine Teilwertabschreibung darstellten (Abschn. 60 KStR, BFH-Urteile vom 17. September 1969, BStBl II 1970, 48 und vom 12. Oktober 1972, BStBl II 1973, 76 ).
Der BFH begründe seine Auffassung, dass während des Bestehens eines Ergebnisabführungsvertrages verlustbedingte Teilwertabschreibungen des Organträgers auf dessen Beteiligung an der die Verluste erwirtschaftenden Organgesellschaft steuerlich nicht anzuerkennen seien, damit, dass diese Verluste infolge der Verlustübernahme durch den Organträger ausgeglichen und sich auf das Ergebnis des Organträgers auswirken würden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1972, a.a.O.).
Denn Teilwertabschreibungen auf Organbeteiligungen seien, wie in der Rechtsprechung mehrfach betont worden sei, nur mit Einschränkungen zulässig (…vgl. BFH-Urteile vom 17. September 1969, a.a.O. und vom 12. Oktober 1972, a. a. O.).
b) In dem Urteil vom 12. Oktober 1972 hob der BFH hervor ( IV R 37/68, BStBl II 1973, 76 ), dass vor dem Bilanzstichtag erlittene und nach diesem zu erwartende Verluste einer Kapitalgesellschaft, die zu einem anderen Unternehmen in einem Organschaftsverhältnis mit Ergebnisabführungsvertrag steht, beim Organträger einen Buchansatz für die Beteiligung, der unter dem Substanzwert des Vermögens der Organgesellschaft liegt, unter dem Gesichtspunkt des niedrigeren Teilwerts nicht rechtfertigen können.
Bei dieser zum maßgeblichen Bilanzstichtag gebotenen Abwägung der für ein Andauern der Wertminderung sprechenden Gründe gegenüber denen, die gegen ein Fortdauern der Minderung des Teilwertes sprechen, hat der Beklagte im Verwaltungsverfahren und in seiner Einspruchsentscheidung zunächst unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidungen vom 17. September 1969 (…I 170, 65, a. a. O.) und vom 12. Oktober 1972 ( IV R 37/68, a. a. O.) rückbetrachtend lediglich die gegen eine voraussichtlich andauernde Wertminderung sprechenden Gründe angeführt und im Wesentlichen allein auf die Wertaufholung in den Jahren nach der Teilwertabschreibung und vor dem Abschluss der Ergebnisabführungsverträge abgestellt, während er die vorliegend zum maßgeblichen Bilanzstichtag gebotene prognostische Betrachtung bei der von ihm vorgenommenen Wertaufholung der Beteiligungen an der G GmbH und der T GmbH zum 31. Dezember 1999 vernachlässigt hat.
e) Ungeachtet der Urteile des BFH vom 17. September 1969 und vom 12. Oktober 1972 (I 170/65, a. a. O. und IV R 37/68, a. a. O.), die eine Teilwertabschreibung unter den Substanzwert im Falle eines Organschaftsverhältnisses mit Ergebnisabführungsvertrag bei 100%-iger Beteiligung - wie im Streitfall - von vornherein ausschließen, sprechen bereits die unter a) bis d) aufgeführten Gründe dafür, dass aus der Sicht des Bilanzstichtages zum 31. Dezember 1999 und bei den im Streitfall an diesem Stichtag zu berücksichtigenden Prognosemöglichkeiten keine Gründe dafür sprechen, dass vorliegend eine voraussichtlich dauernde Wertminderung des Wertes der Beteiligungen der Klägerin an der G GmbH und der T GmbH vorgelegen hat.
- FG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 1 K 218/15
Grenze; grenzüberschreitende Organschaft; Organschaft; Verlust; …
Denn solche seien bei Bestehen einer Verlustübernahmeverpflichtung - ebenso wie Teilwertabschreibungen auf den Beteiligungswert - grundsätzlich unzulässig, soweit sie - wie hier - mit dauernden Verlusten der Tochtergesellschaft begründet würden (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Oktober 1972 IV R 37/68, BFHE 107, 282 , BStBl II 1973, 76 ).Denn bei Bestehen einer faktischen Verlustübernahmeverpflichtung kämen Teilwertabschreibungen allein mit dieser Begründung nicht in Betracht, weil die Verluste durch einen entsprechenden Anspruch gegen die Klägerin ausgeglichen würden (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 12. Oktober 1972 IV R 37/68, BFHE 107, 282 , BStBl II 1973, 76 ).
- BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11
Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften
Rn. 35 bb) Da das FG im Streitfall ohne Rechtsfehler zu dem Schluss gekommen ist, dass voraussichtlich dauernde Wertminderungen der Beteiligungen nicht von der Klägerin nachgewiesen worden sind, kann die Frage dahingestellt bleiben, ob im Fall eines Organschaftsverhältnisses mit hundertprozentiger Beteiligung an der Organgesellschaft eine Teilwertabschreibung unter den Substanzwert der Beteiligung von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 17. September 1969 I 170/65, BFHE 97, 160, BStBl II 1970, 48; vom 12. Oktober 1972 IV R 37/68, BFHE 107, 282, BStBl II 1973, 76).
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2001 - 6 K 164/99
Korrektur der gewinnabführungsbedingten Teilwertabschreibung einer …
Die Rechtsprechung des BFH hat sich in seinen Entscheidungen vom 17. September 1969 I 170/65, BStBl II 1970, 48 und IV R 37/68 vom 12. Oktober 1972, BStBl II 1973, 76 mit der Frage der Teilwertabschreibungen bei Organschaften befasst.Die Untergrenze soll der Liquidationswert bilden, allerdings nur, wenn feststeht, dass der Betrieb liquidiert wird (Hermann/Heuer/Raupach § 6 Anm. 810 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 12.10.1972 BStBl II 1973, 76 ;… Ammelung/Pletschacher/Jarothe a.a.O. S. 99 unter III 2).
- FG Hamburg, 09.10.2007 - 6 K 262/04
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer: Teilwertabschreibung auf Beteiligungen
aa) Ständige Verluste von Organgesellschaften vermögen in der Regel eine Teilwertabschreibung auf die betreffende Beteiligung nicht zu rechtfertigen (vgl. BFH-Urteile vom 17.09.1969, I 170/65, BStBl II 1970, 48;vom 12.10.1972, IV R 37/68, BStBl II 1973, 76, 78; s. hierzu auch: Kolbe in Herrmann/Heuer/Raupach, § 14 KStG Anm. 91;… Gosch/Neumann, KStG, § 14 Rn. 430; Walter in Ernst & Young, KStG, § 14 Anm. 883 ff.; ferner: R 62 Abs. 3 KStR 2004). - FG München, 15.05.1995 - 7 K 2593/94
Änderung eines Steuerbescheids aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 05.12.2000 - I 45/99
Teilwertabschreibung auf eine Organbeteiligung
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