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Rechtsprechung
   BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,810
BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68 (https://dejure.org/1972,810)
BFH, Entscheidung vom 24.02.1972 - IV R 4/68 (https://dejure.org/1972,810)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 1972 - IV R 4/68 (https://dejure.org/1972,810)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenanschaffungsbereich - Reisekosten - Verwaltungsgemeinkosten - Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 5 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Warenbeschaffungsbereich entstandene Reisekosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten einer Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 549
  • DB 1972, 806
  • BStBl II 1972, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.01.1960 - I D 1/58

    Aktivierung und Verteilung der mit Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages …

    Auszug aus BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68
    Von diesen Erwägungen ausgehend weist der BFH im Gutachten I D 1/58 S vom 26. Januar 1960, BFH 70, 508, BStBl III 1960, 191, auf das sich das FA in erster Linie beruft, darauf hin, daß zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten einer Ware auch die Kosten eines Vertreters oder eines beauftragten Angestellten gehören könnten, der z. B. im Ausland Wolle oder sonstige Rohstoffe einkaufe.

    Nun hat allerdings der BFH im bezeichneten Gutachten I D 1/58 S, auf das sich das FA stützt, nebenbei und ohne nähere Vertiefung des Problems der Reisekosten im Warenanschaffungsbereich erklärt, daß z. B. die Kosten eines Angestellten, der mit dem Einkauf von Wolle oder anderen Rohstoffen im Ausland beauftragt sei, zu den aktivierungspflichtigen Warenanschaffungskosten gehörten.

  • BFH, 24.05.1968 - VI R 6/67

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Finanzierungskosten - Berechnung der …

    Auszug aus BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68
    Die Anschaffungskosten einer Ware beschränken sich also nicht auf den reinen Kaufpreis, sondern es gehören dazu auch Aufwendungen, die für Nebenkosten in engem Zusammenhang mit dem Erwerb einer bestimmten Ware stehen, so daß es dann wirtschaftlich gerechtfertigt erscheint, sie aus dem Bereich der Gemeinkosten herauszunehmen und dem Erwerbsvorgang bestimmter Waren zuzurechnen (Urteil des BFH VI R 6/67 vom 24. Mai 1968, BFH 92, 400, BStBl II 1968, 574).
  • BFH, 31.07.1967 - I 219/63

    Ansatz der Rohstoffe in der Bilanz als Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 24.02.1972 - IV R 4/68
    Wie schwierig diese Grundsätze die Abgrenzung der als laufende Betriebsausgaben abzugsfähigen Verwaltungsgemeinkosten von den bestimmten Waren zurechnungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten machen, zeigt auch das BFH-Urteil I 219/63 vom 31. Juli 1967 (BFH 90, 128, BStBl II 1968, 22), das sich mit der Behandlung der Warentransportkosten befaßt.
  • BFH, 13.04.1988 - I R 104/86

    Zu den Anschaffungskosten gehört auch ein Entgelt für die Lieferbereitschaft

    Dazu gehören neben dem Anschaffungspreis auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem einzelnen Wirtschaftsgut direkt zugeordnet werden können (BFH-Urteile vom 31. Juli 1967 I 219/63, BFHE 90, 128, BStBl II 1968, 22, und vom 24. Februar 1972 IV R 4/68, BFHE 104, 549, BStBl II 1972, 422).
  • BFH, 12.11.1975 - I R 135/73

    Hinzurechnung der aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöhten Rentenzahlungen; …

    Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zu dem Zweck macht, die Verfügung über ein Wirtschaftsgut zu erlangen (BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Urteile vom 24. Februar 1972 IV R 4/68, BFHE 104, 549, BStBl II 1972, 422, und vom 20. Dezember 1972 I R 73/71, BFHE 108, 125, BStBl II 1973, 266).
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