Rechtsprechung
| BFH, 05.11.1981 - IV R 5/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.08.1976 - VIII R 192/74
Uneingeschränkte Übertragung von Rechtsgrundsätzen - Erbfall - …
Auszug aus BFH, 05.11.1981 - IV R 5/79
Im Streitfall stellte sich die Auflagenverpflichtung lediglich als eine Einschränkung der Schenkung dar; es wurde --anders als in dem vom BFH im Urteil vom 3.8.76 VIII R 192/74 entschiedenen Fall-- nicht nur ein Miteigentumsanteil, sondern Volleigentum übertragen (hier: AfA-Bemessungsgrundlage, Schenkung von Privatvermögen, Einlage in den Betrieb, Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Abweichend haben der I. Senat (zuletzt Urteil vom 22. September 1982 I R 53/80, n. v.), der IV. Senat (Urteil vom 5. November 1981 IV R 5/79, n. v.) und der VIII. Senat entschieden (Urteil vom 7. Oktober 1980 VIII R 14/79, n. v.). - BFH, 07.03.1989 - IX R 300/87
Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Zahlung von …
c) Er verneint eine Abweichung von dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 5. November 1981 IV R 5/79 (NV).
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