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Rechtsprechung
   BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17543
BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80 (https://dejure.org/1983,17543)
BFH, Entscheidung vom 20.01.1983 - IV R 52/80 (https://dejure.org/1983,17543)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - IV R 52/80 (https://dejure.org/1983,17543)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 29/70

    Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Sachentschädigung

    Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80
    NV: Zu den tatbestandsrechtlichen Voraussetzungen einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gehört u.a., daß der Steuerpflichtige beabsichtigt, ein Ersatzwirtschaftsgut für das "infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs" ausgeschiedene Wirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.1972 VIII R 29/70).8.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …

    Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80
    NV: Ein Steuerpflichtiger, der ursprünglich selbst einen Gewerbebetrieb unterhalten hat, betreibt ein gewerbliches Unternehmen, wenn er seinen Betrieb im ganzen verpachtet und entsprechend den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 13.11.1963 GrS 1/63 S keine Betriebsaufgabe erklärt hat.2.
  • BFH, 22.05.1979 - III R 129/74

    Immaterielle Wirtschaftsgüter gehören nicht zu den beweglichen Wirtschaftsgütern …

    Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80
    Diese sind keine beweglichen Wirtschaftsgüter i.S. der allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften (vgl. BFH-Urteil vom 22.5.1979 III R 129/74).5.
  • BFH, 22.05.1975 - IV R 193/71

    Eine für das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft erworbene Forderung …

    Auszug aus BFH, 20.01.1983 - IV R 52/80
    NV: Wirtschaftsgüter einer Personenhandelsgesellschaft oder einer von § 5 EStG erfaßten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind dann kein notwendiges Betriebsvermögen i.S. von § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG, wenn ihr Erwerb außerbetrieblich z.B. durch das Bestreben der Gesellschafter veranlaßt war, private Vermögensverluste in den betrieblichen Bereich zu verlagern (vgl. BFH-Urteil vom 22.5.1975 IV R 193/71).4.
  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für …

    Rn. 37 (2) Unter dem Wirtschaftsgut Grund und Boden ist der "nackte" Grund und Boden zu verstehen (BFH-Urteile vom 30.11.1978 - IV R 43/78, BFHE 127, 17, BStBl II 1979, 281, unter 1.; vom 20.01.1983 - IV R 52/80, unter 2.a).
  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung …

    Diese Grundsätze gelten auch für das Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 20. Januar 1983 IV R 52/80, n.v. [...];… vom 31. Juli 1985 II R 183/80, BFH/NV 1986, 388), das nicht zu den abschreibungsfähigen beweglichen Wirtschaftsgütern zählt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 III R 129/74, BStBl II 1979, 634).

    Die zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Bodenschätzen entwickelten Rechtsgrundsätze sind bei Wassernutzungsrechten sinngemäß anzuwenden (BFH-Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 52/80 n.v. [...]).

  • BFH, 31.07.1985 - II R 183/80

    Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden - Bewertung von Wassernutzungsrechten

    Für den sog. Verpachtungsbetrieb gilt nichts anderes (vgl. in diesem Zusammenhang auch das gegen die Kl"in ergangene Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 52/80, NV).

    Wie bereits der IV. Senat in seinem Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 52/80, NV festgestellt hat, liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor.

  • FG Münster, 11.03.2010 - 3 K 2332/07

    Mittelbare Zuwendung eines Gesellschaftsanteils

    Zwar können Wassernutzungsrechte grundsätzlich neben dem zugehörigen Grundstück als selbständige Wirtschaftsgüter bewertet werden (vgl. BFH, Urteil vom 21.06.1963 III 410/58 U, BFHE 77, 273, BStBl III 1963, 420; BFH, Urteil vom 20.01.1983 IV R 52/80 n. v.; BFH…, Urteil vom 31.07.1985 II R 183/80, BFH/NV 1986, 388; FG München, Urteil 09.12.2008 13 K 2292/03, EFG 2009, 909).
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