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Rechtsprechung
   BFH, 05.05.1983 - IV R 53/80   

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https://dejure.org/1983,22565
BFH, 05.05.1983 - IV R 53/80 (https://dejure.org/1983,22565)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1983 - IV R 53/80 (https://dejure.org/1983,22565)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - IV R 53/80 (https://dejure.org/1983,22565)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.1979 - I R 157/76

    Gesonderte Gewinnfeststellung - Einheitliche Gewinnfeststellung - Zulässigkeit …

    Auszug aus BFH, 05.05.1983 - IV R 53/80
    NV: In Streitsachen wegen gesonderter (negativer) Gewinnfeststellung ist der Erlaß eines Grundurteils nicht zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1979 I R 157/76).
  • FG München, 09.10.2018 - 2 V 2143/18

    Gewinnerzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal gewerblicher Tätigkeit

    Rn. 16 Die so verstandene Liebhaberei ist grundsätzlich bei allen Arten von Gewinneinkünften möglich, wenn die betreffende Tätigkeit Ausdruck eines persönlichen, die Lebensgestaltung betreffenden Bedürfnisses sein kann (vgl. so schon BFH-Urteil vom 05.05.1983 IV R 53/80, juris, Modeboutique mit Anlaufverlusten).

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.05.1983 (IV R 53/80, juris) könne es erhebliche Zeit dauern, bis ein solcher Betrieb nach erforderlichen Investitionen in die Gewinnzone gelange.

  • BFH, 05.02.2026 - IV R 11/24

    Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell; …

    Dementsprechend kann auch offenbleiben, ob der BFH bislang zu Recht davon ausgegangen ist, dass Grundurteile in Streitsachen wegen gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung nicht zulässig sind (Urteile vom 17.10.1979 - I R 157/76, BFHE 129, 443, BStBl II 1980, 252 [Rz 14]; vom 05.05.1983 - IV R 53/80, unter 1. [Rz 19]; vom 17.11.1992 - VIII R 35/91, BFH/NV 1993, 316, unter 3. [Rz 15]; Beschluss vom 20.11.2008 - IV B 7/08, unter II.2.b [Rz 34], m.w.N.; offengelassen im Urteil vom 26.02.2014 - I R 47/13, unter II.1.
  • FG Niedersachsen, 25.04.2001 - 2 K 491/98

    Voraussetzungen der Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer …

    Rn. 35 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 05.05.1983 (IV R 53/80, NV) den Fall der Anfangsverluste bei dem Betrieb einer Modeboutique entschieden.

    Wie bereits der BFH mit Urteil vom 05.05.1983 (IV R 53/80 a.a.O.) entschieden hat, kann es gerade bei einem Geschäft der gehobenen Modebranche erhebliche Zeit dauern, bis ein derartiger Betrieb bei dem beschränkten Käuferkreis eingeführt ist.

  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91

    Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils

    Die Entscheidung über einzelne Besteuerungsgrundlagen ist keine Entscheidung über den Grund eines solchen Anspruchs (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1979 I R 157/76, BFHE 129, 443, BStBl II 1980, 252, und vom 5. Mai 1983 IV R 53/80, nicht veröffentlicht).
  • FG Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 6 K 213/95

    Steuerliche Geltendmachung eines Verlusts aus selbständiger Steuerberatung durch …

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