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| BFH, 21.07.1983 - IV R 63/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.11.1981 - IV R 103/79
Sachverständiger - Gutachten - Ausgangstatsachen
Auszug aus BFH, 21.07.1983 - IV R 63/82
NV: Da ein Gutachten so gehalten sein muß, daß der Richter eigenverantwortlich prüfen kann, ob er ihm zu folgen vermag, muß sich aus ihm ergeben, welche Ausgangstatsachen dem Gutachten zugrunde gelegen haben und aufgrund welcher Erwägungen der Gutachter kraft seiner besonderen Sachkunde auf bestimmte entscheidungserhebliche Anschlußtatsachen geschlossen hat (vgl. BFH-Urteil vom 5.11.1981 IV R 103/79). - BGH, 10.02.1977 - III ZR 132/76
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankheit der Partei unter dem …
Auszug aus BFH, 21.07.1983 - IV R 63/82
Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Krankheit plötzlich eintritt und unvorhersehbar war oder wenn sie so schwer ist, daß der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande ist (vgl. BGH-Urteil vom 10.2.1977 III ZR 132/76; Literatur).2.
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden.
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