Rechtsprechung
| BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1979 § 5 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen - Herstellung einer Gußform - Abschreibung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1979) § 5 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 5 EStG
Einkommensteuer; Zahlungen des Bestellers auf kundengebundene Formen
Papierfundstellen
- BFHE 157, 185
- BB 1989, 1591
- DB 1989, 1750
- BStBl II 1989, 830
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81
Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
Das Verwendungsrecht soll dem Betrieb der Klägerin auf Dauer dienen, stellt sich demnach als immaterieller Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar und ist, weil gegen Entgelt erworben, aktivierungsfähig und gleichzeitig aktivierungspflichtig (vgl. § 248 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB - n.F., § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG -); hierzu genügt, daß das Entgelt anläßlich der Begründung des Rechts gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BFHE 140, 177, BStBl II 1984, 267). - BFH, 03.07.1980 - IV R 138/76
Rückstellung - Instandhaltungsaufwendung - Wartungsunternehmen - Bilanzierung - …
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
Dem läßt sich entgegenhalten, daß die Vorabvergütung des Bestellers sich zwar insoweit als Anzahlung darstellt, als sie eine Vorleistung auf die vom Vertragspartner zu erbringenden Lieferungen beinhaltet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 138/76, BFHE 131, 57, BStBl II 1980, 648, m.w.N.), daß andererseits aber eine Rückforderung der Vergütung nicht in Frage kommt (zu diesem Anzahlungsmerkmal BFH-Urteile vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25; vom 26. Juni 1979 VIII R 145/78, BFHE 128, 243, BStBl II 1979, 625). - BFH, 26.06.1979 - VIII R 145/78
Auch die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nach neuem Umsatzsteuerrecht (§ 20 UStG …
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
Dem läßt sich entgegenhalten, daß die Vorabvergütung des Bestellers sich zwar insoweit als Anzahlung darstellt, als sie eine Vorleistung auf die vom Vertragspartner zu erbringenden Lieferungen beinhaltet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 138/76, BFHE 131, 57, BStBl II 1980, 648, m.w.N.), daß andererseits aber eine Rückforderung der Vergütung nicht in Frage kommt (zu diesem Anzahlungsmerkmal BFH-Urteile vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25; vom 26. Juni 1979 VIII R 145/78, BFHE 128, 243, BStBl II 1979, 625).
- BFH, 08.10.1970 - IV R 125/69
Ausführung laufender Aufträge - Herstellung hochwertiger Stahlformen - …
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
Sie hat in einem Fall, in dem der Lieferer Eigentümer der Form geblieben war, in der Vergütung eine zu passivierende Anzahlung auf den Preis der Lieferungen gesehen, die entsprechend der Verrechnungsabrede oder aber dann gewinnerhöhend aufzulösen sei, wenn mit künftigen Lieferungen nicht mehr zu rechnen sei (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Oktober 1970 IV R 125/69, BFHE 100, 249, BStBl II 1971, 51). - BFH, 16.05.1973 - I R 186/71
Anzahlungen - Vorleistungen auf schwebende Verträge - Bilanzstichtag - …
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
Dem läßt sich entgegenhalten, daß die Vorabvergütung des Bestellers sich zwar insoweit als Anzahlung darstellt, als sie eine Vorleistung auf die vom Vertragspartner zu erbringenden Lieferungen beinhaltet (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 138/76, BFHE 131, 57, BStBl II 1980, 648, m.w.N.), daß andererseits aber eine Rückforderung der Vergütung nicht in Frage kommt (zu diesem Anzahlungsmerkmal BFH-Urteile vom 16. Mai 1973 I R 186/71, BFHE 110, 325, BStBl II 1974, 25; vom 26. Juni 1979 VIII R 145/78, BFHE 128, 243, BStBl II 1979, 625). - BFH, 31.01.1973 - I R 205/69
Kundengebundene Formen - Veräußerung - Lieferung - Preisabschlag - Kaufpreis
Auszug aus BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88
In einem weiteren Fall, in dem der Besteller Eigentümer der Formen geworden war, hat der BFH dem Lieferer die Passivierung einer Anzahlung versagt und die Behandlung als Veräußerungsvorgang verlangt (Urteil vom 31. Januar 1973 I R 205/69, BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305).
- BFH, 26.08.1992 - I R 24/91
Transferentschädigungen sind Anschaffungskosten der Spielerlaubnis
Es reicht die Begründung eines neuen immateriellen Wirtschaftsgutes aus (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 72/73, BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13; vom 12. August 1982 IV R 184/79, BFHE 136, 280, BStBl II 1982, 696; vom 18. Januar 1989 X R 10/86, BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, und vom 1. Juni 1989 IV R 64/88, BFHE 157, 185, BStBl II 1989, 830). - BFH, 29.11.2000 - I R 87/99
Werkzeugkostenbeiträge: Bilanzsteuerrechtliche Behandlung
Sie wird auch dadurch bestätigt, dass nach der Rechtsprechung des BFH die geleisteten Zahlungen beim Leistenden --hier also bei den Kunden der Klägerin-- als Anschaffungskosten eines Verwendungsrechts zu aktivieren sind (BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 64/88, BStBl II 1989, 830). - FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Keine Aktivierung von Aufwand wegen …
Ein derartiges Rückforderungsrecht sei nach der Rechtsprechung des BFH aber ein wichtiges Merkmal einer Vorleistung (BFH, Urteile vom 01. Juni 1989 IV R 64/88, und vom 25. Juni 1979 VIII R 145/78).
- BFH, 03.08.1993 - VIII R 37/92
Bilanzierung - Rückgriffsansprüche
Sie stellen danach Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dar (vgl. § 247 Abs. 2 HGB; BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 64/88, BFHE 157, 185, BStBl II 1989, 830). - FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2231/12
Steuerbegünstigungen nach §§ 16 , 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit
Dabei gehen Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich davon aus, dass der Vertrauenstransfer vom Veräußerer auf den Erwerber diesem die Möglichkeit eröffnet, die Beziehungen zu dem übertragenen Mandantenstamm nach und nach zu festigen und die darin liegenden Chancen nunmehr im Rahmen seiner eigenen freiberuflichen Praxis wirtschaftlich zu nutzen (vgl. hierzu ausführlich Busse, BB 1989, 1591, 1592 f, m.w.N.). - FG Hamburg, 16.09.2005 - VI 203/03
Einkommensteuer: Bilanzierung von Inkassoprovisionen bei laufendem …
Damit weicht der Streitfall auch von dem der Entscheidung des FG Berlin (Urteil vom 29.4.1991, VIII 332/89, EFG 1992, 62) zugrunde liegenden Sachverhalt ab, bei dem sechs Steuerberatungsverträge über mehrere Jahre geschlossen worden waren, die keine Regelungen über ausscheidbare Teilleistungen enthielten, von denen keiner abschließend bearbeitet war und sich zudem Beratungsbedarf auch in buchhalterisch abgeschlossenen Verfahren aufgrund geänderter Überlegungen ergeben konnte und für den das Gericht eine Gewinnrealisierung verneint hat (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 1.06.1989, IV R 64/88, BStBl II 1989, 830). - FG Hessen, 22.06.1999 - 4 K 3955/96
Werkzeugkostenbeiträge in der Automobilindustrie
Die Auffassung des Senats wird weiter durch die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 64/88 , BStBl II 1989, 830, rechte Spalte, erster Absatz) bestätigt. - FG Hamburg, 04.06.2004 - VI 355/03
Einkommensteuer: Bilanzielle Erfassung von Provisionszahlungen im Rahmen eines …
Damit scheidet eine Passivierung als erhaltene Anzahlungen aus (vgl. auch BFH-Urteil vom 1.06.1989, IV R 64/88, BStBl II 1989, 830).
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