Rechtsprechung
| BFH, 08.12.1983 - IV R 69/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,16644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts …
a) Werden Gehaltsteile eines Arbeitnehmer-Ehegatten nicht zum Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt, sondern im Betrieb stehengelassen, so ist es nach ständiger Rechtsprechung zur Anerkennung des Arbeitsverhältnisses erforderlich, daß ein wie unter Fremden üblicher Darlehensvertrag zwischen den Ehegatten abgeschlossen wird (vgl. u.a. Urteile in BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579; vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119, sowie vom 8. Dezember 1983 IV R 69/81, nicht veröffentlicht). - BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89
Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis - …
Ausnahmsweise ist die Nichtauszahlung unschädlich, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt ein den oben dargelegten Kriterien genügender Darlehensvertrag abgeschlossen wird oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (vgl. BFH-Urteile vom 30. März 1962 IV 401/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 286; vom 14. Oktober 1981 I R 34/80, BFHE 134, 293, BStBl II 1982, 119; vom 8. Dezember 1983 IV R 69/81, nicht veröffentlicht - NV - vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BFHE 142, 215, BStBl II 1986, 48;… vom 5. Februar 1988 III R 216/84, BFH/NV 1988, 553;… in BFH/NV 1990, 364; vom 18. Oktober 1989 I R 203/84, BFHE 158, 421, BStBl II 1990, 68;… vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759;… in BFH/NV 1990, 695).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.