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Rechtsprechung
   BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1392
BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68 (https://dejure.org/1972,1392)
BFH, Entscheidung vom 08.06.1972 - IV R 88/68 (https://dejure.org/1972,1392)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 1972 - IV R 88/68 (https://dejure.org/1972,1392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltlich erworbenes Recht - Fortsetzungs-Sammelwerk - Firmenwertähnliches Wirtschaftsgut - Kurzfristig kündbare Lieferverträge - Fortsetzungslieferungen eines Sammelwerks - Bemessung des Werts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 294
  • DB 1972, 1805
  • BStBl II 1972, 853
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.08.1970 - I R 180/66

    Erwerb eines Unternehmens - Übergang der Wirtschaftsgüter - Teilwert - Zeitpunkt …

    Auszug aus BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der I. Senat des BFH mit Urteil I R 180/66 vom 5. August 1970 (BFH 100, 89, BStBl II 1970, 804) die Auffassung vertreten, beim Erwerb eines Zeitschriftenverlags sei, sofern der Erwerber mit dem Verlag auch bestehende Belieferungsrechte erworben habe, festzustellen, welchen Wert diese Belieferungsrechte im Zeitpunkt des Übergangs auf den Erwerber hatten, und ein diesem Wert entsprechender Teil des Kaufpreises für das gesamte Unternehmen als Anschaffungskosten für diese Belieferungsrechte anzusetzen, wobei freilich nur solche schwebende Verträge als immaterielle Einzelwirtschaftsgüter in Betracht kommen sollen, deren Laufzeit sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt.

    Damit stimmt überein, daß auch der I. Senat des BFH in seinem Urteil I R 180/66 vom 5. August 1970 (a. a. O.) die Auffassung vertrat, ein Verlagswert einschließlich des Rechtes an einem Zeitschriftentitel erschöpfe sich nicht innerhalb einer bestimmten oder ungefähr bestimmbaren Zeit und sei deshalb dem Geschäftswert ähnlich.

  • BFH, 01.08.1968 - I 206/65

    Abzugsfähigkeit von Zahlungen auf Grund eines Übernahmevertrages als …

    Auszug aus BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68
    Ob im Einzelfalle ein firmenwertähnliches Wirtschaftsgut oder ein immaterielles Einzelwirtschaftsgut erworben wurde, entscheidet sich danach, ob sich der Wert des erworbenen Wirtschaftsguts innerhalb eines bestimmten oder annähernd bestimmbaren Zeitraums erschöpft (vgl. z. B. BFH-Urteil I 206/65 vom 1. August 1968, BFH 94, 52, BStBl II 1969, 66).
  • BFH, 14.12.1967 - IV 240/63

    Absetzbarkeit des Zeitungsverlagsrechts einer KG

    Auszug aus BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68
    Diese Entscheidung scheint allerdings dem Urteil des erkennenden Senats IV 240/63 vom 14. Dezember 1967 (BFH 91, 49, BStBl II 1968, 277) zu widersprechen, das davon ausgeht, daß es nicht möglich sei, beim entgeltlichen Erwerb eines Zeitschriftenverlagsrechtes einen Teil des Kaufpreises für den Erwerb eines selbständigen immateriellen Einzelwirtschaftsgutes "Kundschaft und Wettbewerb" auszusondern.
  • BFH, 09.07.1958 - I 207/57 U

    Bilanzmäßige Behandlung entgeltlich erworbener Rechte aus schwebenden Verträgen

    Auszug aus BFH, 08.06.1972 - IV R 88/68
    Auch hat der BFH mehrfach ausgesprochen, daß Gewinnaussichten aus schwebenden Verträgen z. B. aus Stromlieferungsverträgen immaterielle Einzelwirtschaftsgüter sein können, deren Anschaffungskosten auf die Laufzeit der Verträge abzuschreiben sind (vgl. Urteil I 207/57 U vom 9. Juli 1958, BFH 67, 370, BStBl III 1958, 416).
  • BFH, 14.03.1979 - I R 37/75

    Fortsetzungs-Sammelwerke - Immaterielle Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - …

    Bel der Bilanzierung entgeltlich erworbener Fortsetzungs-Sammelwerke als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Verlagswerte, Verlagsobjekte) sind in der Regel einzelne - abnutzbare - Belieferungsrechte oder -chancen nicht gesondert anzusetzen (Anschluß an BFH-Urteil vom 8. Juni 1972 IV R 88/68, BFHE 106, 294, BStBl II 1972, 853).

    Das FG bezog sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juni 1972 IV R 88/68 (BFHE 106, 294, BStBl II 1972, 853).

    Gerade der in der Entscheidung IV R 88/68 hervorgehobene Sachzwang zur Abnahme der weiteren Lieferungen zeige, daß den Lieferverträgen beim Fortsetzungs-Sammelwerk als selbständig bewertbaren Wirtschaftsgütern neben dem Urheberrecht, dem Verlags- und Herausgeberrecht eine nicht geringere wirtschaftliche Bedeutung zukomme als beim Zeitschriftenverlag.

    Im übrigen stehe die Entscheidung IV R 88/68 in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Behandlung von Firmenwerten (vgl. Urteile VIII R 16/68; vom 18. Januar 1967 I 77/64, BFHE 88, 198, BStBl III 1967, 334, und I R 180/66).

    Dieser verlagsrechtliche Begriff dürfe nicht, wie im Urteil IV R 88/68 geschehen, im steuerrechtlichen Sinne verstanden werden.

    Der Senat geht mit der Klägerin davon aus, daß begrifflich unterschieden werden muß zwischen dem Urheber- und Verlagsrecht, dem Verlagswert und - unten 2. - etwaigen selbständigen Belieferungsrechten (vgl. BFH-Urteile I R 180/66; IV R 88/68, mit weiteren Nachweisen).

    Sie sind daher einer regelmäßigen AfA nicht zugänglich (vgl. RFH-Urteil vom 18. November 1937 VI 651/37, RStBl 1938, 133; BFH-Urteile I R 180/66, IV R 88/68).

    Der Senat hält daran fest, daß AfA auf einen Verlagswert nicht vorzunehmen sind, da sich der Wert des einzelnen Verlagsobjekts nicht in einer bestimmten oder annähernd bestimmbaren Zeit erschöpft (vgl. dazu BFH-Urteile vom 1. August 1968 I 206/65, BFHE 94, 52, BStBl II 1969, 66; vom 16. September 1970 I R 196/67, BFHE 101, 76, BStBl II 1971, 175; IV R 88/68).

    Damit bestätigt die Klägerin die Ansicht, die der IV. Senat seiner Entscheidung IV R 88/68 zugrunde gelegt hatte, daß nämlich in Fällen der vorliegenden Art nicht der Eintritt in (einzelne) schwebende Verträge entscheidend sei, sondern darüber hinaus der Sachzwang zum Bezug, der auch dann bestehe, wenn kein Abonnementvertrag geschlossen sei.

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