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Weitere Entscheidung unten: BFH, 15.11.1990

Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1990 - IV R 93/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10982
BFH, 13.12.1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,10982)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,10982)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,10982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben - Berücksichtigung von Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …

    Auszug aus BFH, 13.12.1990 - IV R 93/88
    Zum Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) Stellung genommen.

    Hierbei kann unterstellt werden, daß eingehende Betriebseinnahmen zunächst zur Abdeckung des privaten Kreditteils verwendet werden (Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 828).

    Bedarf es hierzu jedoch umfangreicher Berechnungen, kann die Darstellung dem Steuerpflichtigen aufgegeben werden (Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 828).

    Ob und in welchem Umfang ein Kontokorrentkredit außerbetrieblich veranlaßt ist, hängt nicht von der Höhe des Gewinns einerseits und der Summe der Entnahmen andererseits, sondern nach dem Beschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 davon ab, in welchem Umfang der Kredit einerseits durch betrieblich, andererseits durch außerbetrieblich veranlaßte Auszahlungen entstanden ist.

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01

    Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell

    Die Schätzung muss jedoch das Ergebnis anstreben, das sich bei Aufteilung des gemischten Kontokorrentkontos in ein betriebliches und privates Unterkonto mit vorrangiger Verrechnung eingehender Einnahmen zur Tilgung eines Schuldsaldos auf dem privaten Unterkonto ergeben würde (BFH in BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; BFH-Urteil vom 13. Dezember 1990 IV R 93/88, BFH/NV 1992, 14).
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Rechtsprechung
   BFH, 15.11.1990 - IV R 93/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,27807
BFH, 15.11.1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,27807)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,27807)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1990 - IV R 93/88 (https://dejure.org/1990,27807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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