Rechtsprechung
| BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - Bilanzänderung - Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen
- openjur.de
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung; Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs; Bilanzänderung; Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen
- Bundesfinanzhof
FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 2 S 1, EStG § 4 Abs 2 S 2, EStR R 34 Abs 2
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - Bilanzänderung - Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen - rechtsinformationen.bund.de
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - Bilanzänderung - Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 1 EStG 2002
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - Bilanzänderung - Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 4 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 2 EStG 1997, § 4 Abs 2 S 1 EStG 2002
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung - Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - Bilanzänderung - Bilanzierungswahlrecht bei öffentlichen Investitionszuschüssen - Betriebs-Berater
Keine Bilanzänderung bei bereits ausgeübtem Wahlrecht zur Gewinnrealisierung von Investitionszuschüssen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 2 S. 1, 2
Erledigung eines an das Finanzgericht herangetragenen Anliegens eines Steuerpflichtigen aufgrund einer unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewährten Aussetzung der Vollziehung (AdV) während eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens; Wahlrecht eines aus Anlass der ... - datenbank.nwb.de
Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung; Änderung der Bilanz; Voraussetzungen und Inhalt eines Wahlrechts des bilanzierenden Steuerpflichtigen bei öffentlichen Investitionszuschüssen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
- BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Papierfundstellen
- BB 2011, 49
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (19)
- BFH, 22.01.1992 - X R 23/89
Nutzungsdauer eines abnutzbaren Sachanlageguts ist keine "bestimmte Zeit"
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist jedoch anerkannt, dass jedenfalls bei aus Anlass der Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gewährten (zweckgebundenen) Investitionszuschüssen ein Wahlrecht --wie es für die Streitjahre auch in R 34 Abs. 2 EStR 2001 bestimmt wurde-- besteht, die gewährten Mittel gewinnerhöhend als Ertragszuschuss zu behandeln und die geförderten Wirtschaftsgüter mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren, um hierauf AfA oder ggf. Sonderabschreibungen vorzunehmen, oder den Zuschuss als Minderung der Anschaffungskosten mit der Folge zu behandeln, dass AfA und Sonderabschreibungen nur auf den verringerten Wert in Anspruch genommen werden können (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189, unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 225/83, BFHE 151, 373, BStBl II 1988, 324; offengelassen im Senatsurteil vom 23. März 1995 IV R 58/94, BFHE 177, 385, BStBl II 1995, 702; zur Historie des Wahlrechts auch z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1992 X R 23/89, BFHE 167, 69, BStBl II 1992, 488).Auch der X. Senat des BFH ist der Auffassung, öffentliche Investitionszuschüsse minderten weder handels- noch steuerrechtlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; er sieht jedoch das genannte Wahlrecht zumindest als Rechtens an, soweit Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu beurteilen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 69, BStBl II 1992, 488).
- BFH, 29.11.2007 - IV R 81/05
Behandlung von Investitionszuschüssen bei Einnahmenüberschussrechnung
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass das Rechtsmittel eingelegt werden sollte, das zulässig ist (z.B. Senatsurteile vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, …und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, jeweils m.w.N.).Rn. 17 bb) Nach der Rechtsprechung des III. und IV. Senats des BFH führen öffentliche Investitionszuschüsse bei bilanzierenden Steuerpflichtigen grundsätzlich zu einer Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Wirtschaftsgüter (vgl. z.B. Senatsurteile vom 5. Juni 2003 IV R 56/01, BFHE 202, 343, BStBl II 2003, 801, und in BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, jeweils m.w.N.).
- BFH, 14.02.2007 - XI R 16/05
Bilanzänderung; Rücklagenbildung nach § 6b EStG; ermäßigter Steuersatz
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Die Beschränkung der nachträglichen Ausübung von Wahlrechten durch Bilanzierende ist auch vor dem Hintergrund, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine solche Beschränkung gilt, mit dem Gleichheitssatz vereinbar (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293, für § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22. Dezember 1999, BGBl I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13;… Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865).Der Gesetzgeber ist berechtigt, die Änderung von Bilanzen nach Einreichung beim FA an enge Voraussetzungen zu knüpfen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1293).
- BFH, 16.12.2009 - IV B 103/07
Bilanzänderungsverbot gilt auch für Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz - …
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Die Beschränkung der nachträglichen Ausübung von Wahlrechten durch Bilanzierende ist auch vor dem Hintergrund, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG keine solche Beschränkung gilt, mit dem Gleichheitssatz vereinbar (…vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 16/05, BFH/NV 2007, 1293, für § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22. Dezember 1999, BGBl I 1999, 2601, BStBl I 2000, 13; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865).Kann jedenfalls bei summarischer Prüfung davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller sein Wahlrecht nicht erst nach Abgabe der Bilanzen ausgeübt hat, so kommt es auch nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen die auch in der jüngeren Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss in BFH/NV 2010, 865) als verfassungskonform angesehene Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG --wie der Antragsteller meint für den Streitfall aus dem Senatsurteil vom 31. Mai 2007 IV R 25/06 (…BFH/NV 2007, 2086) herzuleiten zu können-- einer verfassungskonformen Auslegung bedarf, um noch nach Abgabe der Bilanzen eine Wahlrechtsausübung zu ermöglichen.
- BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05
Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer …
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Dies gilt grundsätzlich auch für Schriftsätze von rechtskundigen Bevollmächtigten (vgl. Senatsurteil vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704). - BFH, 19.07.1995 - I R 56/94
Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH sind öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich als Erhöhungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahme) im Zeitpunkt der Zuschussgewährung zu erfassen, die Sofortversteuerung kann aber durch Ausübung eines Wahlrechts auf Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermieden werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28, …und vom 27. April 2000 I R 12/98, BFH/NV 2000, 1365). - BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08
Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft …
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass das Rechtsmittel eingelegt werden sollte, das zulässig ist (z.B. Senatsurteile vom 29. November 2007 IV R 81/05, BFHE 220, 94, BStBl II 2008, 561, und vom 23. April 2009 IV R 24/08, BFH/NV 2009, 1427, jeweils m.w.N.). - BFH, 27.09.2006 - IV R 7/06
Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Die in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG vorausgesetzte Bilanzänderung liegt allerdings nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger die Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts begehrt, sich ihm jedoch erst nach Einreichung der Bilanz die Möglichkeit eröffnet hatte, erstmalig sein Wahlrecht auszuüben; folgt indes die fehlende Ausübung des persönlichen Wahlrechts aus der zumindest fahrlässigen Nichterfassung eines Gewinns, so ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eröffnet (vgl. Senatsurteil vom 29. September 2006 IV R 7/06, BFHE 215, 172, BStBl II 2008, 600). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; so bereits BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182). - BFH, 27.04.2000 - I R 12/98
Öffentliche Investitionszuschüsse für Wasserversorgung; Zuordnung
Auszug aus BFH, 11.06.2010 - IV S 1/10
Nach der Rechtsprechung des I. Senats des BFH sind öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich als Erhöhungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahme) im Zeitpunkt der Zuschussgewährung zu erfassen, die Sofortversteuerung kann aber durch Ausübung eines Wahlrechts auf Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermieden werden (BFH-Urteile vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BFHE 179, 19, BStBl II 1996, 28, und vom 27. April 2000 I R 12/98, BFH/NV 2000, 1365). - BFH, 12.05.2000 - VI B 266/98
Aussetzung der Vollziehung (AdV) unter Widerrufsvorbehalt
- BFH, 05.06.2003 - IV R 56/01
Buchwertansatz in einer Übergangsbilanz
- BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85
Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als …
- BFH, 17.09.1987 - III R 225/83
Öffentliche Zuschüsse sind regelmäßig Betriebseinnahmen
- BFH, 23.03.1995 - IV R 58/94
Gemeindezuschuß zur Tiefgarage ohne Vereinbarung einer Mietpreisbindung oder …
- BFH, 31.05.2007 - IV R 25/06
Bilanzberichtigung bei Korrektur von Einlagen und Einnahmen
- BFH, 07.10.2009 - VII B 26/09
Bestimmung der richtigen Partei durch Auslegung - Entscheidung über zulässige …
- BFH, 23.07.2002 - X B 209/01
AdV; Erledigung der Hauptsache
- FG Sachsen, 04.11.2009 - 6 V 1313/09
Keine Änderung der Bilanz wegen Änderung des Wahlrechts hinsichtlich der …
- FG Münster, 15.10.2021 - 9 V 2341/21
Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides wegen verdeckter …
Soweit der Antragsgegner dem Antragsbegehren im Laufe des Verfahrens durch teilweise Gewährung der AdV mit Bescheid vom 21.09.2021 entsprochen hat, war die Antragstellerin gleichwohl noch beschwert, da eine von der Finanzbehörde während des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens gewährte, aber unter den Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestellte AdV nicht das an das FG herangetragene Anliegen des Steuerpflichtigen erledigt, vor einer Vollziehung unabhängig von dem Standpunkt der Verwaltungsbehörde geschützt zu sein (BFH, Beschluss vom 11.06.2010 - IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851). - BFH, 18.07.2024 - V S 6/23
Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender …
Eine von der Finanzbehörde während des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens gewährte, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestellte AdV erledigt nicht das an das Gericht herangetragene Anliegen des Steuerpflichtigen, vor einer Vollziehung unabhängig von dem Standpunkt der Verwaltungsbehörde geschützt zu sein, wenn der Steuerpflichtige --wie im Streitfall-- deutlich macht, dass er an seinem Begehren festhält (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.06.2010 - IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851, Rz 12;… vom 23.07.2002 - X B 209/01, BFH/NV 2002, 1487, unter II.1.). - BFH, 19.03.2014 - III S 22/13
Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. …
Da jedoch im Streitfall die richtige Antragsgegnerin ohne weiteres erkennbar ist, war es nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung geboten, die Bezeichnung der Antragsgegnerin entsprechend zu korrigieren (vgl. auch BFH-Beschluss vom 11. Juni 2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851).
- FG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 7 V 7111/16
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO)
Rn. 26 Schließlich ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch die Verfügung vom 15.06.2016 über Aussetzung der Vollziehung entfallen, da die Aussetzung der Vollziehung nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs gewährt wurde und die Antragstellerin eine nicht mit einem Widerrufsvorbehalt versehene Gewährung begehrt (Bundesfinanzhof -BFH-, Beschluss vom 11.06.2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851;… a.A. Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 69 Rn 139). - BFH, 08.02.2012 - IV B 76/10
Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung …
Nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung ist im Zweifelsfall anzunehmen, dass das Rechtsmittel eingelegt werden sollte, das zulässig ist (vgl. hierzu und zum Folgenden BFH-Beschluss vom 11. Juni 2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851, m.w.N.); dies gilt grundsätzlich auch für Schriftsätze von rechtskundigen Bevollmächtigten. - BFH, 03.03.2011 - V S 5/10
Zur Aussetzung der Vollziehung bei eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde
Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 11. Juni 2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung). - FG Köln, 21.06.2023 - 3 V 2473/22
Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids mit einer Nachforderung; Antrag auf …
Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass sich das gerichtliche Aussetzungsverfahren in solchen Fällen nur erledigt, wenn beide Beteiligten eine rechtswirksame Erledigungserklärung abgeben (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 23.7.2002 X B 209/01, BFH/NV 2002, 1487 und vom 11.6.2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851 Rn. 12). - FG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 3 V 1163/12
Aussetzung der Vollziehung unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs - …
Rn. 36 (a) Der Rechtsstreit erledigt sich nicht etwa in der Hauptsache, wenn die Finanzbehörde die Aussetzung der Vollziehung zwar dem Betrag nach im begehrten Umfang, jedoch unter Widerrufsvorbehalt gewährt (BFH-Beschluss vom 11. Juni 2010 IV S 1/10, BFH/NV 2010, 1851;… Brandis in Tipke/Kruse, FGO, 135. Lfg., Januar 2014, § 138, Rz. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".