Rechtsprechung
| BFH, 17.10.1968 - IV S 10/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer einstweiligen Aussetzung eines angefochtenen Steuerbescheids durch das Finanzgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 94, 8
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 20.06.1979 - IV B 20/79
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids - Sicherheitsleistung - Rechtsbehelf - …
Der II. Senat des BFH hält dagegen die einstweilige Aussetzung unter besonders gelagerten Umständen für zulässig; sie sei der "äußerste Notbehelf des Gerichts zur Abwendung eines für den Steuerpflichtigen empfindlichen, für das FA nicht notwendigen Schadens" (zitiert im BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1968 IV S 10/68, BFHE 94, 8, BStBl II 1969, 80). - BFH, 21.01.1977 - VII B 81/76
Revisionsverfahren - Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung - Antrag auf …
Jedenfalls kann eine entsprechende Aussetzung nur der äußerste Notbehelf des Gerichts sein zur Abwendung eines für den Steuerpflichtigen drohenden schwerwiegenden und durch überwiegende öffentliche Interessen nicht gerechtfertigten Schadens (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Oktober 1968 IV S 10/68, BFHE 94, 8, BStBl II 1969, 80). - BFH, 01.03.1977 - VII B 81/76
Verfahren über einstweilige Aussetzung der Vollziehung - Streitwert des Verfahens …
Jedenfalls kann es seine Rechtsgrundlage allenfalls in den nach § 155 FGO entsprechend anwendbaren Vorschriften der ZPO finden, insbesondere in § 572 Abs. 3 (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 1968 VII B 145 - 147/67, BFHE 93, 217, BStBl II 1968, 744, und vom 17. Oktober 1968 IV S 10/68, BFHE 94, 8, BStBl II 1969, 80).
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