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Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9158
BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00 (https://dejure.org/2000,9158)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2000 - IV S 6/00 (https://dejure.org/2000,9158)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - IV S 6/00 (https://dejure.org/2000,9158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsebschwerde - Erlass von Aussetzungszinsen - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Besorgnis der Befangenheit - Mündliche Verhandlung - Vertretungszwang - Rechtsmittelfrist - Hinreichende Erfolgsaussicht - Summarische Prüfung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    In einem gerichtlichen Verfahren ohne Anwaltszwang schließt der Anspruch auf rechtliches Gehör jedoch nicht ein, dass das Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet wird (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22. Januar 1959 1 BvR 154/55, BVerfGE 9, 124, 132).
  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz - …

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass die Beschwerde gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss unbegründet ist, wenn die Klage in der Hauptsache von der Vorinstanz abgewiesen wurde (s. etwa BFH-Beschluss vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838, und Senatsbeschluss vom 22. Juni 1995 IV B 159/94, BFH/NV 1996, 65).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Es fehlt an einem schlüssigen Vortrag, wozu man sich nicht habe äußern können, was weiter hätte vorgetragen werden sollen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409) und dass die beabsichtigten weiteren Ausführungen geeignet gewesen wären, ihr, der Antragsteller, Klagebegehren zu stützen (Beschluss des BVerwG vom 29. September 1976 VII CB 46.76, HFR 1977, 202).
  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Es fehlt an einem schlüssigen Vortrag, wozu man sich nicht habe äußern können, was weiter hätte vorgetragen werden sollen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409) und dass die beabsichtigten weiteren Ausführungen geeignet gewesen wären, ihr, der Antragsteller, Klagebegehren zu stützen (Beschluss des BVerwG vom 29. September 1976 VII CB 46.76, HFR 1977, 202).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang - …

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Zwar kann das rechtliche Gehör auch durch Verweigerung anwaltlichen Beistands verletzt werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. August 1976 V C 46/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 202).
  • BFH, 11.12.1996 - IV S 5/94

    Begründetheit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    b) Wird PKH für die beabsichtigte Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde begehrt, so ist streitig, ob aus dem Entlastungszweck der Begründungspflicht für die Nichtzulassungsbeschwerde folgt, dass auch das von einem vor dem BFH nicht postulationsfähigen Antragsteller angebrachte PKH-Gesuch ein Mindestmaß an einschlägiger rechtlicher Begründung enthalten muss, insbesondere ob darzutun ist, welcher Zulassungsgrund mit der Beschwerde geltend gemacht wird (vgl. u.a. den Senatsbeschluss vom 11. Dezember 1996 IV S 5/94, BFH/NV 1997, 303, m.w.N.).
  • BFH, 24.02.1993 - IX B 70/92

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Er ist auch nicht schon deshalb abzulehnen, weil die Antragsteller ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt haben (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, …und vom 6. April 1993 VII B 250/92, jeweils BFH/NV 1993, 682).
  • BFH, 22.06.1995 - IV B 159/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass die Beschwerde gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss unbegründet ist, wenn die Klage in der Hauptsache von der Vorinstanz abgewiesen wurde (s. etwa BFH-Beschluss vom 7. August 1984 VII B 27/84, BFHE 141, 494, BStBl II 1984, 838, und Senatsbeschluss vom 22. Juni 1995 IV B 159/94, BFH/NV 1996, 65).
  • BFH, 16.03.1993 - VII S 4/93

    Säumnis der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten für die Zulassung zur …

    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Er unterliegt zwar nicht dem Vertretungszwang des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs --BFHEntlG-- (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 1993 VII S 4/93, BFH/NV 1993, 568).
  • BFH, 06.04.1993 - VII B 250/92
    Auszug aus BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00
    Er ist auch nicht schon deshalb abzulehnen, weil die Antragsteller ihm nicht die nach § 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie entsprechende Belege innerhalb der Rechtsmittelfrist beigefügt haben (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1993 IX B 70/92, und vom 6. April 1993 VII B 250/92, jeweils BFH/NV 1993, 682).
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