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| BFH, 02.08.1983 - IV S 6/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1977 - III ZR 132/76
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Krankheit der Partei unter dem …
Auszug aus BFH, 02.08.1983 - IV S 6/83
NVS: Bei einer Erkrankung kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der Regel nur in Betracht kommen, wenn die Krankheit plötzlich eintritt und unvorhersehbar war oder wenn sie so schwer ist, daß der Erkrankte zur Fristwahrung außerstande ist (vgl. BGH-Urteil vom 10.2.1977 III ZR 132/76).
- BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
Im gleichen Sinne hat der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1989 - 1 WB 14/89 - und haben unter anderem auch der Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1977, 433; 1985, 393)und der Bundesfinanzhof (vgl. IV R 63/82 vom 21. Juli 1983; IV S 6/83 vom 2. August 1983) innerhalb deren Verfahrensordnungen entschieden.
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