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| BFH, 27.08.1990 - IV S 6/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen ernstlicher Zweifel an deren Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.07.1976 - I B 93/75
Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Ermessensgebundener Verwaltungsakt - …
Auszug aus BFH, 27.08.1990 - IV S 6/90
Kann deren Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, ist auch für ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 26. April 1989 I S 10/88, nicht veröffentlicht, und vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232, BStBl II 1976, 628, m. w. N.;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 80 Tz. 97; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 4, m. w. N. auch zur Frage, ob die Unanfechtbarkeit der Bescheide zur Unzulässigkeit oder Unbegründetheit gestellter Aussetzungsanträge führt). - BFH, 26.04.1989 - I S 10/88
Auszug aus BFH, 27.08.1990 - IV S 6/90
Kann deren Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, ist auch für ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 26. April 1989 I S 10/88, nicht veröffentlicht, und vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232, BStBl II 1976, 628, m. w. N.;… Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Aufl., § 80 Tz. 97; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Anm. 4, m. w. N. auch zur Frage, ob die Unanfechtbarkeit der Bescheide zur Unzulässigkeit oder Unbegründetheit gestellter Aussetzungsanträge führt).
- FG Hamburg, 06.03.2017 - 2 V 295/16
Umsatzsteuer: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Rechnung für den …
Die Aussetzung der Vollziehung eines bereits bestandskräftigen Verwaltungsaktes ist ausgeschlossen (…BFH-Beschlüsse vom 20. April 1993 IV S 1/93, BFH/NV 1993, 556; vom 27. August 1990 IV S 6/90, BFH/NV 1991, 689). - BFH, 15.09.2003 - II S 2/03
AdV; Unanfechtbarkeit des Bescheides
Kann dessen Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, so ist auch für ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232, BStBl II 1976, 628; vom 27. August 1990 IV S 6/90, BFH/NV 1991, 689). - BFH, 24.10.2000 - II S 4/00
Keine AdV bei Unanfechtbarkeit des VA
Kann dessen Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, so ist auch für ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232, BStBl II 1976, 628; vom 27. August 1990 IV S 6/90, BFH/NV 1991, 689). - BFH, 20.04.1993 - IV S 1/93
Fehlen eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei dem Antrag auf Aussetzung der …
Kann dessen Rechtmäßigkeit danach sachlich nicht mehr geprüft werden, so ist auch für ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit kein Raum (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 1976 I B 93/75, BFHE 119, 232, BStBl II 1976, 628; vom 27. August 1990 IV S 6/90, BFH/NV 1991, 689).
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