Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.04.1976 - IV TE 4/76 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12
Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten
Die sich vor diesem Hintergrund für die Beschwerde der Klägerin stellende Frage, ob ausnahmsweise ein nicht kostenpflichtiger Verfahrensbeteiligter eine Erhöhung des Streitwerts dann begehren kann, wenn er wie vorliegend mit seinem Prozessbevollmächtigten eine über das Gesetz hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, ist in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11 -, juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 12.07.2007 - 2 E 151/07 -, NJW 2008, 312; VGH Mannheim, Beschl. v. 24.06.2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 20.05.1996 -, NVwZ-RR 1997, 195 - zitiert nach juris; VGH Kassel, Beschl. v. 09.04.1976 - IV TE 4/76 -, juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.05.2012 - 1 W 26/12 -, juris; Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2005 - I-5 W 13/05, 5 W 13/05 -, MDR 2006, 297 - zitiert nach juris; OLG Bremen, Beschl. v. 27.07.1993 - 2 W 56/93 -, juris) zu bejahen.
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