Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.04.1982 - IV TG 23/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 7 Abs. 5, 67 Abs. 2 HBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1982, 369
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Hessen, 17.05.1990 - 4 TG 510/90
Zum Nachbarschutz gegen Bau einer Sichtschutzwand; Einfriedigung
Für eine faktische Beeinträchtigung als Folge der Verletzung einer nachbarschützenden Bauwichvorschrift reicht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 23.04.1982 -- IV TG 23/82 -- BauR 1982, 369 = BRS 39 Nr. 124) die optisch und unter Umständen psychisch belastende Einengung des Grundstücks, die sich mindestens auf die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücksfreiflächen im anliegenden Grenzbereich auswirkt, aus. - OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …
Die Auffassung, die in allen Fällen der Verletzung nachbarschützender Normen als tatbestandliche Voraussetzung eines Abwehranspruchs den Nachweis einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung des Nachbarn fordert (so etwa Hess.VGH, Beschluß vom 23.4.1982 - IV TG 23/82 -, BauR 1982, 369, 370 f.; vgl. auch Beschluß vom 22.6.1998 - 4 TZ 94/97 -), differenziert nicht hinreichend zwischen den verschiedenen nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts: Während eine Reihe von nachbarschützenden Normen die faktischen Auswirkungen eines Vorhabens zum Maßstab für dessen Zulässigkeit bzw. das Bestehen eines nachbarlichen Abwehranspruchs machen, heben demgegenüber andere nachbarschützende Normen tatbestandlich nicht auf die tatsächlichen Auswirkungen des Vorhabens im Einzelfall ab (…vgl. zu dieser Unterscheidung zwischen "partiell" und "generell" nachbarschützenden Normen: Ortloff in Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band II, 4. Aufl. 1998, S. 221 f., zum Erfordernis der tatsächlichen Beeinträchtigung vgl. dort auch S. 225, 275; vgl. ferner Mampel, BauR 1993, 44, 46 ff.). - VG Frankfurt/Main, 07.09.2011 - 8 K 1835/11
Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung
Diese Abstandregelung entfaltet insgesamt nachbarschützende Wirkung (allg. Auffass., vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.1982 - IV TG 23/82 -, HessVGRspr.1982, 77 = BauR 1982, 369 = BRS 39 Nr. 124; Urteil vom 04.03.1999 - 4 UE 3309/94 -, HessVGRspr.
- VG Frankfurt/Main, 21.09.2010 - 8 K 982/10
Rückbau bei Abweichung von der Baugenehmigung
1978, 67; Beschluss vom 23.04.1982 - IV TG 23/82 -, HessVGRspr.1982, 77 = BauR 1982, 369 = BRS 39 Nr. 124; Beschluss vom 03.06.1983 - 4 TG 27/83 -, HessVGRspr.
- VGH Hessen, 20.07.1989 - 4 UE 1680/87
Umfang des nachbarlichen Abwehrrechts bei Änderung der Rechtslage
Rn. 63 Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, daß die Ausmaße der dem Beigeladenen genehmigten Garage im Rahmen des grundsätzlich im Bauwich Zulassungsfähigen liegen (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 27.07.1983 - III OE 129/82 - und Beschluß vom 23.04.1982 - IV TG 23/82 - BauR 1982, S. 369 ff.).Rn. 70 Zwar hat die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 HBO nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 23.04.1982 - IV TG 23/82 -, a.a.O., nachbarschützende Funktion.
- VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TZ 94/98
Gebäudegleiche Wirkung einer Tiefgarage; Voraussetzunge der Darlegung ernstlicher …
Für die tatsächliche Beeinträchtigung als Folge der Verletzung nachbarschützender Grenzabstandsvorschriften kann bereits die optische Einengung des Nachbargrundstücks ausreichen (Hess. VGH, Beschluß vom 23.04.1982 - IV TG 23/82 - HessVGRspr. 1982, S. 77 und Beschluß vom 22.07.1988 - 4 TG 2231/88 -, BRS 48 Nr. 178). - VGH Hessen, 15.12.2022 - 4 A 2158/20
Verstoß gegen Treu und Glauben bei Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht
Diese Regelungen entfalten nachbarschützende Wirkung (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1982 - IV TG 23/82 - BRS 39 Nr. 124;… Beschluss des Senats vom 22. Juni 1998 - 4 TZ 94/98 -, juris Rdnr. 6 = BRS 60 Nr. 104;… Urteil des Senats vom 4. März 1999 - 4 UE 3309/94 -, juris Rdnr. 25 = BRS 62 Nr. 209;… Urteil des Senats vom 26. Mai 2008 - 4 UE 1626/06 -, juris Rdnr. 24 = BRS 73 Nr. 137;… Hornmann, HBO, 4. Aufl. 2022, § 6 Rdnr. 9). - VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 UE 1558/88
Holzgerüst nach Art einer Pergola über genehmigten asphaltierten Stellplätzen
Nach dieser Bestimmung steht es im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 23.04.1982 - IV TG 23/82 -, BRS 39 Nr. 124; Beschl. v. 14.08.1984 - III OE 87/82 -), u. a. im Bauwich und in der Abstandsfläche Stellplätze und Garagen zuzulassen. - VGH Hessen, 23.07.1986 - 3 TG 1830/86 Auf der einen Seite ist dem Grundsatz des § 67 Abs. 2 HBO Rechnung zu tragen, wonach für den durch die Nutzung von Grundstücken verursachten Verkehr Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück geschaffen werden müssen, auf der anderen Seite ist aber zu berücksichtigen, daß die Bauwiche dem Brandschutz, der verstärkten Beweglichkeit der Feuerwehr, der Gewährleistungausreichender Belüftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen unter Vermeidung sonstiger schädlicher Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke, die durch zu enges Heranrücken an die Nachbargrenze auftreten können, dienen sollen (Beschluß des 4. Senats des Hess. VGH vom 23. April 1982 - IV TG 23/82 - BauR 1982, 369 (370)).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.1994 - 1 S 275/94
6.34 Abstandsvorschriften - Abstandflächen; Untergeordnete Gebäudeteile; …
Diese Auffassung wird teilweise unter Berufung darauf vertreten, der Nachbar könne nicht die Einhaltung der Vorschriften um ihrer selbst Willen verlangen (HessVGH, Beschl. v. 23.4.1982, BauR 1982, 369 [371];… Friauf in: v. Münch, Besonderes Verwaltungsrecht, 8. Aufl., S. 587 f; Wahl, Der Nachbarschutz im Baurecht, JuS 1984, 577 [586]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.1.1982, VBlBW 1982, 334; Beschl. v. 20.12.1984, NVwZ 1986, 143 [145]).
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